Sammelanderkonten: Nichtbeanstandungserlass des Bundesfinanzministeriums für Anwaltschaft
Die Bemühungen der BRAK um die dauerhafte Erhaltung von Sammelanderkonten zeigen einen ersten Erfolg. In einem Erlass hat das Bundesfinanzministerium zumindest vorübergehend die Nichtbeachtung bestimmter geldwäscherechtlicher Meldepflichten in Bezug auf Sammelanderkonten sanktionslos gestellt.