Das Mitte November 2023 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten soll es Gerichten ermöglichen, häufiger Videoverhandlungen durchzuführen. Doch das Vorhaben traf auf Gegenwind von Seiten der Länder, unter anderem weil die Gerichte vielfach noch nicht ausreichend technisch ausgestattet sind. Der Bundesrat verwies das Gesetz in seiner Sitzung am 15.12.2023 in den Vermittlungsausschuss. Im Vorfeld der Sitzung hatte die BRAK an die Länder appelliert, den Gesetzentwurf nicht zu blockieren und die leichtere Durchführung von Videoverhandlungen zu ermöglichen.
In seiner zunächst im März angesetzten und dann verschobenen Sitzung beschloss der Vermittlungsausschuss am 12.6.2024 einen Einigungsvorschlag für Videoverhandlungen. Danach sollen in allen betroffenen Gerichtsbarkeiten Videoverhandlungen nur möglich sein, wenn sich die Fälle dafür eignen und ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Der Vorsitzende Richter oder die Vorsitzende Richterin soll die Videoverhandlung anordnen können; dagegen können die Parteien Einspruch erheben. Zudem können die Parteien selbst die Videoverhandlung beantragen; das Gericht soll dem stattgeben.
Vorgesehen ist ferner, dass der oder die Vorsitzende die Videoverhandlung vom Gericht aus leitet. In besonderen Fällen kann der/die Vorsitzende den anderen Mitgliedern des Gerichts gestatten, von einem anderen Ort per Video teilzunehmen.
Für sog. vollvirtuelle Verhandlungen, an denen alle Verfahrensbeteiligten und alle Mitglieder des Gerichts per Video teilnehmen, enthält der Einigungsvorschlag eine Erprobungsklausel für Bund und Länder. Vollvirtuelle Verhandlungen sollen danach nur möglich sein, wenn alle Mitglieder des Gerichts damit einverstanden sind, die Videoverhandlung angeordnet und dagegen kein Einspruch eingelegt wurde. Die Erprobung soll nach vier und acht Jahren evaluiert werden.
Der Bundesrat sowie der Bundestag billigten den Einigungsvorschlag in ihren Sitzungen am 14.6.2024. Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen, der Gesetzentwurf wird nunmehr dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Weiterführende Links:
Pressemitteilung des Vermittlungsausschusses v. 12.6.2024
Mitteilung des Bundestags v. 14.6.2024 Link geht zwar richtig, aber zur 1. Lesung, nicht zum 14.6., aber an sich versteht man das
Presseerklärung v. Nr. 2/2024 v. 4.3.2024
Nachrichten aus Berlin 5/2024 v. 6.3.2024
Nachrichten aus Berlin 25/2023 v. 14.12.2023