Die Präsidentinnen und Präsidenten der Verwaltungsgerichtshöfe und der Oberverwaltungsgerichte sowie der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) haben beschlossen, den Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu überarbeiten. Hierzu haben sie im Juni 2023 eine Arbeitsgruppe unter Federführung des BVerwG eingerichtet. Zu dem von dieser sog. Streitwertkommission vorgelegten Entwurf für eine Überarbeitung des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat die BRAK auf Anfrage des BVerwG Stellung genommen.

Seit Jahren gehen bei den Zivilgerichten immer weniger Verfahren ein. Ein vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebenes Forschungsprojekt hat die Gründe für diesen Abwärtstrend untersucht. Im Frühjahr dieses Jahres wurden die Forschungsergebnisse veröffentlicht: Neben der Vielzahl an Ursachen, die dort für den Rückgang der Eingangszahlen genannt werden, wird auch das Verhältnis zwischen Richterschaft und Anwaltschaft thematisiert: Die Befragungen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Richterinnen und Richter zeichneten das Bild eines belasteten Verhältnisses zwischen Justiz und Anwaltschaft.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ein neues Präsidium. In ihrer 165. Hauptversammlung, die am 13.10.2023 in München stattfand, waren nach Ablauf der vierjährigen Amtszeit des bisherigen Präsidiums turnusmäßig das Amt der Präsidentin bzw. des Präsidenten, der vier Vizepräsidentinnen bzw. -präsidenten sowie der Schatzmeisterin bzw. des Schatzmeisters neu zu besetzen.

Digitalisierung und künstliche Intelligenz sind aktuell in aller Munde und stellen auch Anwältinnen und Anwälte vor neue Herausforderungen. Im Rahmen eines Promotionsvorhabens soll der aktuelle Stand der Nutzung von KI-Tools, die Einschätzungen sowie die zukünftigen Arbeitsweisen in Anwaltskanzleien eruiert werden. Dadurch sollen Trends und Bedarfe in der Branche erkennbar gemacht und auch gezielte Strategien und Lösungsansätze entwickelt werden, um die Chancen der Digitalisierung optimal zu nutzen und Risiken zu minimieren.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist auf die gesetzlichen Pflichten zu Mitteilungen an das Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz (GwG) hin. In einem aktuellen Schreiben, das unter anderem an die Bundesrechtsanwaltskammer, die Bundesnotarkammer und die Bundessteuerberaterkammer gerichtet ist, erinnert das Ministerium an die Notwendigkeit der Eintragung von Rechtseinheiten im Transparenzregister.

In ihrer 5. Sitzung am 8.5.2023 hat die 7. Satzungsversammlung sich schwerpunktmäßig mit Fragen der Fachanwalts-Fortbildung befasst. Insbesondere beschloss sie Erleichterungen beim Nachweis der von Fachanwältinnen und Fachanwälten zu absolvierenden Fortbildungsstunden. Sowohl in § 4 FAO, der den erstmaligen Erwerb von Fachanwaltstiteln regelt, als auch in § 15 FAO, wonach jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung zu absolvieren sind, wurde ergänzt, dass die notwendigen Fortbildungsstunden innerhalb einer angemessenen Frist nachgeholt werden können.

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Suche nach Pflichtverteidigern

Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.

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Liste § 135 Abs. I FamFG

Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.

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Informationen zu beA-Störungen

Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor:

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