Haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits an der Vorstandswahl teilgenommen? Die Wahlfrist endet am 28.05.2026. Bei der Wahlbeteiligung gibt es, wie die aktuellen Zahlen zeigen, noch Luft nach oben!


Die Anwaltschaft steht, wie Sie wissen, vor großen Zukunftsaufgaben, die nur engagiert und gemeinsam zu bewältigen sind. Denken Sie etwa an die strukturellen Veränderungen, vor denen unser Berufsstand steht oder auch die Chancen und Risiken, die der Einsatz Künstlicher Intelligenz mit sich bringt. Um diesen und anderen Herausforderungen begegnen zu können, benötigen wir eine starke Selbstverwaltung, die unsere Interessen im politischen und gesellschaftlichen Diskurs mit Nachdruck vertritt. Hierzu ist Ihre Unterstützung und Ihre Stimme gefragt.

Nehmen Sie deshalb, falls noch nicht geschehen, an der Vorstandswahl teil!