ZPO §§ 130 Nr. 6, 519, 520

Unterzeichnung einer Berufungsschrift "i. A."

BGH, Urteil vom 27.02.2018 - XI ZR 452/16

Fundstelle: NJW 2018, S. 1689 ff.

 

Eine von einer freien Mitarbeiterin einer Rechtsanwaltssozietät „i. A." unterzeichnete Rechtsmittelschrift in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren genügt den Formanforderungen auch dann nicht, wenn die Mitarbeiterin zugelassene Rechtsanwältin ist.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, den Missbrauch des Abmahnungsrechts einzudämmen, ohne die Interessen seriöser Akteure unbillig zu behindern. Im Visier hat das Ministerium dabei insbesondere Abmahnungen wegen geringfügigen Verstößen gegenüber Kleinstunternehmen, die primär zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden.

Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Universität Erlangen-Nürnberg führt derzeit eine Studie zur sozialen Sicherung bei Rechtsanwältinnen und Rechtanwälten durch. Erhoben werden soll damit die Vorsorgestruktur in der Anwaltschaft, auch mit Blick darauf, etwaige strukturelle Versorgungslücken aufdecken zu können. Auftraggeber der Studie ist der Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. Vor zehn Jahren wurde eine solche Studie schon einmal erstellt; nun soll die seitherige Entwicklung beleuchtet werden

BRAK Presseerklärung Nr. 23 v. 20.08.2018

 

Das beA-System wird am 03.09.2018 wieder freigeschaltet. Die Sicherheitsgutachterin der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Fa. secunet, hat die Beseitigung der in ihrem Gutachten beschriebenen Schwachstellen entsprechend der Beschlüsse der außerordentlichen Präsidentenkonferenz der BRAK vom 27.06.2018 (vgl. Presseerklärung der BRAK Nr. 19 v. 27.06.2018) bestätigt. Damit steht der Wiederinbetriebnahme des beA nichts mehr im Wege.

Obacht! Am 1./2.9.2018 keine Verfügbarkeit!

Am 3.9.2018 wird bekanntlich das beA-System wieder freigeschaltet.

Die BRAK weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Wiederinbetriebnahme und während des Hochfahrens des Gesamtsystems aus technischen Gründen am 1./2.9.2018 kein Download der Client Security und keine Erstregistrierung möglich sein wird. Auch das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis wird an diesen beiden Tagen nicht erreichbar sein.

Die Informationsblätter für Rechtsanwälte zur alternativen Verbraucherstreitbeilegung, insbesondere zu den geltenden Hinweispflichten nach dem VSBG und zur ODR-Verordnung sowie eine entsprechende Kurzinformation wurden u.a. mit Blick auf die neue Adresse der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie das Urteil des BGH zum Fernabsatzrecht bei Anwaltsverträgen (Anwaltsvertrag als widerruflicher Fernabsatzvertrag, BGH, Urteil vom 23.11.2017 – IX ZR 204/16) überarbeitet. Die Informationen sind auf der Internetseite der BRAK eingestellt.

von Rechtsanwältin Stephanie Beyrich, BRAK, Berlin

 

Berlin, 14.08.2018 (Veröffentlichung aus dem BRAK-Magazin Heft 4/2018)
 

Wenn es mit dem beA wieder losgeht, werden sich dem einen oder anderen Fragen stellen, sei es bezüglich der beA-Karte, bei der Installation der neuen beA Client Security oder den erforderlichen Kartenlesegeräten. Aber wo geht es denn nun lang? Wen muss ich fragen, wer kann mir helfen? Um allen Kolleginnen und Kollegen die Suche nach dem richtigen Ansprechpartner zu erleichtern, haben wir auf dieser Seite noch einmal einen Überblick zu allen Supportangeboten zusammengestellt.

von Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin

Berlin, 14.08.2018 (Veröffentlichung aus dem BRAK-Magazin Heft 4/2018)

Seit dem 4.7.2018 läuft die erste Phase des beA-Restarts. Ein paar Handgriffe sind nun zu erledigen, um mit dem beA (wieder) arbeiten zu können. Welche dies sind, hängt davon ab, ob man vor dem Ausfall des beA Ende 2017 bereits mit dem beA gearbeitet hat oder nicht.

von Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin

Berlin, 14.08.2018 (Veröffentlichung aus dem BRAK-Magazin Heft 4/2018)

 

„Wie geht es weiter mit dem beA – und vor allem: wann?“ Was sich in der letzten Ausgabe erst teilweise beantworten ließ, hat zwischenzeitlich konkrete Formen angenommen:

Das Sicherheitsgutachten zum beA wurde vorgelegt, die BRAK-Präsidentenkonferenz gab grünes Licht, die erste Phase der Wiederinbetriebnahme startete am 4.7.2018. Doch eins nach dem anderen …

Die Kosten für Errichtung und Betrieb des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) darf die BRAK von den Rechtsanwaltskammern erheben, die diese auf ihre Mitglieder umlegen können. Das hat der BGH in einem nun veröffentlichten Beschluss entschieden. Der klagende Rechtsanwalt hatte sich gegen die Umlage zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs für das Jahr 2016 gewandt, zu deren Zahlung ihn die zuständige Rechtsanwaltskammer (zusammen mit dem Kammerbeitrag für das Jahr 2016) aufgefordert hatte. Er blieb damit beim Anwaltsgerichtshof ohne Erfolg; der BGH lehnte die beantragte Zulassung der Berufung ab.

Der Bundesverband Freier Berufe e.V. (BFB) hat Zahlen zu neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen im ersten Halbjahr 2018 veröffentlicht. Im Erhebungszeitraum wurden von den Kammern 25.766 neue Ausbildungsverträge registriert. Dies ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1.511 Verträge bzw. 6,2 %.

Unterkategorien

Seite 73 von 277

Suche nach Pflichtverteidigern

Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.

Suche nach Pflichtverteidigern

Liste § 135 Abs. I FamFG

Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.

weitere Informationen

Informationen zu beA-Störungen

Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor:

Informationen zu beA-Störungen