VV RVG Nr. 4102
Terminsgebühr bei Teilnahme an einer Durchsuchung mit Vernehmung
AG Bad Kreuznach, Beschluss vom 23.04.2018 - 400 Cs 1023 Js 7986/16
Fundstelle: RVGreport 2018, S. 259
Für die Teilnahme des Verteidigers an einer Durchsuchung entsteht die Vernehmungsterminsgebühr nach Nr. 4102 Nr. 2 VV RVG, wenn es während der Durchsuchungsmaßnahme zu einer Vernehmung des Beschuldigten i.e.S. gekommen ist.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports