Die Zahl niedergelassener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach den Vorschriften des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) und nach § 206 BRAO ist im Vergleich zum Vorjahr weiter angestiegen. Insgesamt sind nunmehr 990 Kolleginnen und Kollegen unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaates zur Rechtsbesorgung in Deutschland niedergelassen. Angestiegen ist auch die Zahl der ausländischen Bewerber(innen), die aufgrund eines Studienabschlusses in Deutschland bzw. einer Eignungsprüfung die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Deutschland erhalten haben. Damit setzt sich ein seit Jahren zu verzeichnender Trend fort.
Die detaillierten Zahlen sind den neuesten veröffentlichten Statistiken der BRAK für das Jahr 2018 zu niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bzw. zu ausländischen Bewerber(inne)n zu entnehmen.
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