Die Satzungsversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.11.2018 die Einführung einer neuen Fachanwaltsbezeichnung für Sportrecht beschlossen. Die entsprechende Änderung der Fachanwaltsordnung hat das Anwaltsparlament mit deutlicher Mehrheit beschlossen.
Bevor die Änderung in Kraft treten kann, bedarf sie der Prüfung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Sofern es von dort keine Beanstandungen gibt, tritt die Änderung mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen folgt.
Hauptargument für die Einführung waren die Vielfalt rechtlicher Fragestellungen, die sich aus dem Zusammenwirken von Sport- und Spielregeln der Sportverbände mit den Normen des staatlichen Rechts ergeben, und der für Profi- und Spitzensportler ebenso wie für den Breitensport bestehende Beratungsbedarf.
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