Kanzleiabwickler werden nach § 55 BRAO bestellt, wenn ein Rechtsanwalt verstorben oder seine Zulassung erloschen ist. Sie haben dann die Aufgabe, die schwebenden Angelegenheiten des ehemaligen Rechtsanwalts abzuwickeln.

Für die Tätigkeit von Abwicklern hält der Ausschuss Abwickler/Vertreter der BRAK erläuternde Hinweise bereit, die er nun aktualisiert hat. Überarbeitet wurde insbesondere der Teil, welcher das besondere elektronische Anwaltspostfach des ehemaligen Rechtsanwalts betrifft.

Weiterführender Link:

Hinweise für den Abwickler; Stand: Dezember 2018