Strafverteidigungskosten und ihre steuerliche Abzugsfähigkeit - ein Überblick
von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Elke Werner, Dortmund
KammerReport Nr. 4/2018 vom 05.09.2018 S. 7 ff
I. Grundsätzliche Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten der Strafverteidigung setzt voraus, dass es sich bei diesen Kosten um Betriebsausgaben im Sinne von § 4 Abs. 4 EStG (Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind) oder um Werbungskosten im Sinne von § 9 Abs. 1 EStG (Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen) handelt.