ZPO §§ 116 Satz 1 Nr. 1, 119 Abs. 1

Prozesskostenhilfe für eigenverwaltenden Insolvenzschuldner

BAG, Beschluss vom  22.08.2017 - 1 AZR 546/15 (A)

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 113 f.

 

Der eigenverwaltende Insolvenzschuldner ist zwar keine „Partei kraft Amtes". Nach dem Sinn und Zweck des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO steht er jedoch den anerkannten Fallgruppen einer Partei kraft Amtes gleich, sodass ihm bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

BRAO § 49 b; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 1; ZPO §§ 562 Abs. 1, 563 Abs. 1; RVG §§ 2 Abs. 2, 3 a, 10 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, 13, 15 Abs. 1, 23 Abs. 3, 34 Abs. 1 S. 1; RVG VV Nr. 2300, Vorb. 2.3 Abs. 3

Vergütung bei Entwurf eines Testaments - Beratungstätigkeit

BGH, Urteil vom 22.02.2018 - IX ZR 115/17

Fundstelle: NJW 2018, S. 1479 ff.
 

1.   Die auftragsgemäß auf den Entwurf eines Testaments beschränkte Tätigkeit eines Rechtsanwalts ist als Beratung und nicht als Betreiben eines Geschäfts zu vergüten.

2.   Der auftragsgemäße Entwurf zweier abgestimmter Testamente ist keine die Geschäftsgebühr auslösende Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags.

 

3.   Teilt der Rechtsanwalt dem Mandanten eine den gesetzlichen Anforderungen formal entsprechende, aber inhaltlich falsche Berechnung seiner Vergütung mit, kann er die tatsächlich entstandene Vergütung einfordern, soweit sie die berechnete Vergütung nicht übersteigt (Bestätigung von BGH, NJW 2007, 2332).

 

Leitsatz des Gerichts

RVG VV Nr. 3508; RVG §§ 32 Abs. 1, 33

Berechnung der Verfahrensgebühr bei nachträglich beschränktem Rechtsmittel

BGH, Urteil vom 14.12.2017 - IX ZR 243/16

Fundstelle: AGS 2018, S. 60 ff.

 

Hat der Rechtsanwalt auftragsgemäß gegen ein Berufungsurteil vollumfänglich Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und diese aufgrund einer Rechtsprüfung nachfolgend

beschränkt, richtet sich der Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr nach der vollen Beschwer seines Mandanten.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

BGB § 49 Abs. 2 Satz 1 ; RVG VV Nr. 2300

Anwaltskosten bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls

BGH, Urt. v. 12.12.2017 - VI ZR 611/16

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 99 f

 

1.   Dem Anspruch des Geschädigten auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten ist im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht.

 

2.   Verlangt der Geschädigte vom Schädiger im Rahmen seiner ihm durch § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB eingeräumten Ersetzungsbefugnis den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) für ein beschädigtes Fahrzeug, dann richtet sich der für den Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten maßgebliche Gegenstandswert nach dem Wiederbeschaffungsaufwand und nicht nach dem ungekürzten Wiederbeschaffungswert (Bestätigung Senatsurteil vom 18.7.2017, RVGreport 2017, 424).

 

Leitsatz des Gerichts

 

 

 

BGB a. F. §§ 312 b Abs. 1, 312 d Abs. 1 S. 1; § 355

Anwaltsvertrag als Fernabsatzvertrag

BGH, Urteil vom 23.11.2017 - IX ZR 204/16

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 157 ff.

 

1.   Anwaltsverträge können den Regeln für den Fernabsatz unterfallen und als solche widerrufen werden.

 

2.  Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem liegt regelmäßig nicht schon dann vor, wenn der Rechtsanwalt lediglich die technischen Möglichkeiten zum Abschluss eines Anwaltsvertrags im Fernabsatz wie Briefkasten, elektronische Postfächer und/oder Telefon- und Faxanschlüsse vorhält.

Leitsatz des Gerichts

 

GKG § 41 Abs. 1; ZPO § 8

Antrag auf Feststellung der Wirksamkeit des Mietvertrags

BGH, Beschluss vom 16.8.2017 - XII ZR 81/16

Fundstelle: AGS 2018, S. 78

 

Der Gebührenstreitwert für den Antrag auf Feststellung, dass der zwischen den Parteien geschlossene Mietvertrag wirksam (weil nicht durch Kündigung beendet) sei, richtet sich nach § 41 Abs. 1 GKG und beläuft sich auf das einjährige Entgelt. § 8 ZPO ist nicht maßgeblich. Denn diese Vorschrift ist nur für den Zuständigkeitswert und den Wert der Beschwer einschlägig.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

BRAO §§ 43, BORA 7 Abs. 2

Unzulässiger Spezialisierungshinweis

AnwG Köln, Beschluss vom 08.01.2018 – 4 AnwG 40/17 R

Fundstelle: NJW-Spezial 2018, S. 287

 

Auch wenn der Internetauftritt einer Kanzlei von dem Inhaber allein verantwortet wird, ist ein angestellter Anwalt verpflichtet, seinen Arbeitgeber auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen, wenn dieser unerlaubt für ihn wirbt.

 

Leitsatz des Autors NJW-Spezial

 

BRAO § 46 Abs. 2 – 4

Unzulässige Firmierung einer Rechtsanwaltsgesellschaft

AnwGH Celle, Gerichtsbescheid vom 06.12.2017 – AGH 33/16 (II 23/25)

Fundstelle: NJW-Spezial 2018, S. 159

 

Rechtsanwaltsgesellschaften ist es verwehrt, mit dem Zusatz "Partnerschaft" oder"& Partner" zu firmieren.

 

Leitsatz des Autors NJW-Spezial

 

BRAO § 46 Abs. 3

Keine Zulassung als Syndikus für internen Datenschutzbeauftragten

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.11.2017 – 1 AGH 97/16

Fundstelle: NJW-Spezial 2018, S. 286 f.
 

Auch wenn die Stellung eines Datenschutzbeauftragten bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts als staatsferne datenschutzrechtliche Aufsicht angelegt ist, handelt es sich um eine Aufsichtstätigkeit, die grundsätzlich mit dem Bild eines unabhängigen Beraters nicht in Einklang steht.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

BRAO § 206

Aufnahme eines WTO-Anwalts

AnwGH Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.11.2017 – 2 AGH 16/16

Fundstelle: NJW-Spezial 2018, S. 223
 

 

Ein Angehöriger eines Mitgliedstaats der WTO, dessen Beruf in der Verordnung zur Durchführung des § 206 BRAO aufgeführt ist, kann nur dann auf Antrag in eine deutsche

Kammer aufgenommen werden, wenn er den Beruf im Recht seines Herkunftsstaats auch tatsächlich ausübt.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

SGB VI § 6; BRAO § 46 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 – 5

Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Leiharbeitsverhältnis

AnwGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3.11.2017 - AGH 21/17 II

Fundstelle: NJW 2018, S. 560 ff. I

 

 

 

 

1.   Die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt ist, auch nach Beendigung der in Rede stehenden Tätigkeit, noch rückwirkend möglich.

 

2.  Für eine Tätigkeit, die sich nicht auf Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers bezieht, kann keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt erfolgen. Im Fall der Arbeitnehmerüberlassung ist der Syndikusrechtsanwalt für den Entleiher und damit nicht in Rechtsangelegenheiten seines Arbeitgebers tätig.

 

Leitsatz des Autors der NJW

 

BRAO § 46 Abs. 2 - 4

Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin für eine Personalleiterin

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.05.2017 – 1 AGH 62/16

Fundstelle: NJW-Spezial 2018, S. 158 f.

 

 

 

Einer für eine Anstalt des öffentlichen Rechts tätigen Personalleiterin kann die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin versagt werden, wenn sie über keine ausreichende Vertretungsbefugnis nach außen verfügt.

 

Leitsatz des Autors der NJW

 

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