Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat ein starkes Signal für den Rechtsstaat gesetzt: Auf ihrer Hauptversammlung am 19.9.2025 in Hannover beschloss sie einstimmig die Forderung nach einer Grundgesetzänderung. Künftig soll Art. 19 GG um einen neuen Absatz 5 ergänzt werden: „Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen.“

Hintergrund und Begründung

Mit diesem Schritt will die BRAK die Berufsfreiheit der Anwaltschaft und die Rechtssicherheit der Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen stärken. Hintergrund sind globale Entwicklungen, in denen Rechtsstaatlichkeit unter Druck gerät – auch in etablierten Demokratien. Wahlen allein reichten nicht aus, um staatliche Eingriffe in den Zugang zu Recht abzusichern, so die Kammer.

Der Vorschlag knüpft unmittelbar bei den Rechtsuchenden an und soll ausdrücklich auch außergerichtliche Rechtsangelegenheiten umfassen. Damit geht er über die bisherige Regelung in Art. 19 IV GG hinaus, die lediglich den effektiven Rechtsschutz gegen staatliche Maßnahmen garantiert.

Politische Perspektive

Die BRAK wird ihr Positionspapier den rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Bundestagsfraktionen, dem Rechtsausschuss des Bundestages und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorlegen. Gleichzeitig stellt sie klar, dass aus der Norm keine zusätzlichen staatlichen Finanzierungspflichten entstehen sollen.

Nach Ansicht von BRAK-Schatzmeisterin Leonora Holling verdeutlicht der Vorschlag die dienende Funktion anwaltlicher Rechte: „Das Grundrecht auf anwaltlichen Beistand ist Fundament und Schutzwall des Rechtsstaats.“

Mediale Resonanz

Die Initiative hat in den Medien Beachtung gefunden. Sowohl LTO als auch beck-aktuell berichteten ausführlich über den Vorstoß der BRAK und dessen mögliche Auswirkungen auf Rechtspolitik und Anwaltschaft.


Weiterführende Links:
Presseerklärung Nr. 9/2025 v. 19.9.2025
Positionspapier zur Verankerung unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz
BRAK-News v. 24.9.2025 (zur BRAK-Hauptversammlung)
beck-aktuell v. 19.9.2025
Suliak, LTO v. 19.9.2025