Anwaltliche Prägung der Tätigkeit eines Syndikusrechtsanwalts
§ 46 Abs. 3 Nr. 1-4 BRAO
BGH, Beschluss vom 9.1.2020 - AnwZ (Brfg) 11/19 = BeckRS 2020, 782
Fundstelle: NJW-Spezial 2020, S. 159

„Die Tätigkeit eines Syndikusrechtsanwalts ist ausreichend anwaltlich geprägt, wenn mindestens 65 % der regelmäßigen Arbeitszeit auf anwaltliche Tätigkeiten entfallen.“

Leitsatz des Verfassers

 

 

VwGO §§ 165, 151; RVG VV Nrn. 7003 ff.
Berechnung des anwaltlichen Abwesenheitsgeldes
VG Würzburg, Beschl. v. 3.1.2020 - W 7 M 19.32026
Fundstelle: AGS 2020, S. 301

Bei der Berechnung des Abwesenheitsgeldes nach Nr. 7005 VV ist neben der Fahrzeit und der Zeit für die Terminswahrnehmung auch ein weiterer Zeitpuffer für etwaige Verzögerungen und Parkplatzsuche sowie den Weg zu Gericht zu berücksichtigen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

Mittelgebühr in Strafsachen
§ 14 RVG
LG Wuppertal, Beschl. v. 23.1.2020 - 23 Qs 280/19
Fundstelle: RVG-Report 2020, S. 221

Sind keine Umstände erkennbar, die eine Erhöhung oder eine Ermäßigung der Rahmengebühr rechtfertigen, entspricht die Verteidigung also in jeder Hinsicht dem Durchschnitt, steht dem Verteidiger grundsätzlich die Mittelgebühr des einschlägigen Rahmens zu.

Leitsatz des Verfassers 

 

§§ 14,58 RVG
Anrechnung von Vorschüssen auf die Pflichtverteidigervergütung
LG Aachen, Beschl. v. 3.1.2020 - 67 KLs 18/17
Fundstelle: RVG-Report 2020, S. 303

Der Begriff der „Höchstgebühr des Wahlanwalts" i.S.d. § 58 Abs. 3 Satz 4 RVG meint nicht den im VV RVG ausgewiesenen gesetzlichen Höchstbetrag des jeweiligen Betragsrahmens, sondern vielmehr diejenige Vergütung, die der Pflichtverteidiger gem. § 14 Abs. 1 RVG unter Berücksichtigung der dort benannten Umstände im konkreten Einzelfall nach billigem Ermessen (höchstens) verlangen könnte, wenn er das betreffende Mandat (weiterhin) als Wahlverteidiger wahrgenommen hätte.

Leitsatz des Gerichts 

 

§§ 52 Abs. 2 und 3, 68 Abs. 1 Satz 1 und 3 GKG; § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG
Streitwert für eine Klage auf Bewilligung von Sonderurlaub
OVG NRW, Beschl. v. 26.5.2020 - 6 E 1034/19
Fundstelle: RVG-Report 2020, S. 315

Der Streitwert für eine Klage auf Bewilligung von Sonderurlaub ist unabhängig von der Zahl der im Streit stehenden Sonderurlaubstage (vgl. § 26 Abs. 2 Sätze 1 und 2 FrUrlV NRW) grundsätzlich mit dem Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG zu bemessen.

Leitsatz des Gerichts 

 

§ 66 GKG; Nr. 5400 GKG KV
Gerichtsgebühren für die Erhebung mehrerer Anhörungsrügen in einem Verfahren
OVG NRW, Beschl. v. 10.2.2020 - 4 E 78/20
Fundstelle: RVG-Report 2020, S. 271

Erhebt eine Partei gegen verschiedene Beschlüsse des Gerichts mit jeweils unterschiedlichem Streitgegenstand in einem gemeinsamen Schreiben Anhörungsrügen, fällt für jeden Zurückweisungs- bzw. Verwerfungsbeschluss die Festbetragsgebühr nach Nr. 5400 GKG KV gesondert an.

Leitsatz des Verfassers 

 

§ 11 Abs. 5 Satz 1 und Abs. 7 RVG
Einwand der Schlechtvertretung und der Verjährung im Vergütungsfestsetzungsverfahren
OLG Dresden. Beschl. v. 20.5.2020 - 18 WF 465/20
Fundstelle: RVG-Report 2020, S. 293

1.

Der Einwand der Schlechtvertretung führt ohne eine inhaltliche Überprüfung zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung, wenn der Antragsgegner zu der geltend gemachten Schlechtleistung Anknüpfungstatsachen vorträgt.

2.

Die Einrede der Verjährung der Vergütungsforderung greift nicht ein, weil durch den Antrag auf Festsetzung der Vergütung die Verjährung wie durch Klageerhebung gehemmt wird.

Leitsatz des Verfassers 

 

FamFG §§ 76 Abs, 1, 78 Abs. 2, 151 Nr. 2, 165; ZPO § 114
Beiordnung in einem Umgangsvermittlungsverfahren
OLG Hamm, Beschl. v. 28.4.2020 - 2 WF 39/20
Fundstelle: AGS 2020, S. 344

 ln einem Umgangsvermittlungsverfahren kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Einzelfall dann geboten sein, wenn die Elternbeziehung nachhaltig gestört und besonders konfliktbehaftet ist.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS 

FamGKG §§ 41 S. 1, 45 Abs. 1 S. 2
Umgangsvereinbarung im einstweiligen Anordnungsverfahren
OLG Bremen, Beschl. v. 30.3.2020 - 4 WF 4/20
Fundstelle: AGS 2020, S. 235

In einem einstweiligen Anordnungsverfahren, in dem die Kindeseltern eine Vereinbarung über den Umgang schließen, kann für den Vergleichswert der volle Wert des Umgangsverfahrens von 3.000,00 EUR nur dann festgesetzt werden, wenn der Umgang nicht nur vorübergehend, sondern endgültig geregelt wird und damit ein Hauptsacheverfahren entbehrlich ist.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

ARB § 3a; VVG § 128; MB/KT 2009 §§ 1 Abs. 2 S. 3, Abs. 3, 4 Abs. 5
Schadensersatzanspruch des Rechtsschutzversicherers aus übergegangenem Recht wegen fehlerhafter Aufklärung des Versicherungsnehmers
OLG Köln, Urt. v. 3.3.2020 – 9 U 77/19
Fundstelle. AGS 2020, S. 303

1. 

Die Pflicht des Rechtsanwalts, seinen Mandanten grundsätzlich umfassend und möglichst erschöpfend rechtlich zu beraten und, falls eine Klage oder Berufung nur wenig Aussicht auf Erfolg verspricht, hierauf und auf die damit verbundenen Gefahren hinzuweisen, gilt gleichermaßen auch dann, wenn der Mandant rechtsschutzversichert ist.

2.

Der Rechtsanwalt hat seinen Mandanten auch darüber zu belehren, dass der Rechtsschutzversicherer zur Gewährung von Deckungsschutz für aussichtslose Verfahren nach Maßgabe der § 3a ARB; § 128 VVG nicht verpflichtet ist.

3.

Die Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers hat keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Mandanten/Versicherungsnehmer und dem Rechtsanwalt. Sie begründet insbesondere für den Rechtsanwalt grundsätzlich keinen Vertrauenstatbestand dahin, dass er von dem Rechtsschutzversicherer nicht wegen Verletzung seiner Pflichten aus dem Anwaltsvertrag aus übergegangenem Recht in Anspruch genommen  wird. Die Rechtsschutzversicherung wird nicht als Erfüllungsgehilfin des Versicherungsnehmers in dessen Pflichtenkreis aus dem mit dem Anwalt geschlossenen Vertrag tätig.

4.

Der zur Beweislastumkehr führende Anscheinsbeweis beratungskonformen Verhaltens, wie er etwa in Fällen der Anwalts- und Steuerberaterhaftung Anwendung findet, gilt in der Rechtsschutzversicherung nicht in jedem Einzelfall. Anders dann, wenn der Rechtsanwalt seinen Mandanten nicht von einer von vornherein aussichtlosen Klage abrät und darauf hinweist, dass der Mandant deshalb ohne Rechtsschutz den Prozess auf eigenes Risiko führen müsse.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS 

FamGKG §§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 1 S. 2
Verfahrenswert eines Umgangsverfahrens mit widerstreitenden Anträgen
OLG Koblenz, Beschl. v. 11.2.2020 - 9 WF 101/20
Fundstelle: AGS 2020, S. 234

Beantragt die Antragstellerin die Regelung des Umgangs mit dem gemeinsamen Kind und beantragt der Antragsgegner im selben Verfahren, den Umgang des anderen Elternteils auszuschließen, sind die Werte der einzelnen Anträge nicht gem. § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG zu addieren, sondern es ist nur ein Verfahrenswert zugrunde zu legen.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS 

 

Vorbem. 3 Abs. 3 Satz 1, Nr. 3104 VV RVG
Terminsgebühr bei einer teilweisen Klagerücknahme
OLG Frankfurt, Beschl. v. 5.2.2020 - 18 W 132/19
Fundstelle: RVG-Report 2020, S. 225

Bei einer teilweisen Klagerücknahme im Termin der mündlichen Verhandlung entsteht die Terminsgebühr aus dem ursprünglichen Streitwert, auch wenn die teilweise Klagerücknahme vorher angekündigt wurde.

Leitsatz des Gerichts 

 

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