Pflicht bei der Führung eines elektronischen Fristenkalenders
BGH, Beschluss vom 2.2.2021 – X ZB 2/20 = BeckRS 2021, 3694
Fundstelle: NJWSpez.: 8/2021, S. 255
Jedenfalls dann, wenn in einer Anwaltskanzlei die Handakten noch in Papierform geführt werden, entbindet ein
elektronischer Fristenkalender nicht von der Pflicht, einen Kontrollausdruck der eingetragenen Fristen für die
Handakten zu fertigen.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial