§§ 2, 3, 5 Abs. 1 S. 1 RDG, 3, 3a, 8 UWG
Unzulässige Rechtsberatung durch Architektin
BGH, Urteil vom 11.2.2021 – 1 ZR 227/19 = BeckRS2021, 3374
Fundstelle: NJWSpez.: 7/2021, S. 222
Einer Architektin ist es nicht erlaubt, Grundstückseigentümer in einem Widerspruchsverfahren gegen die abschlägige Bescheidung einer Bauvoranfrage zu vertreten sowie die mit einem Widerspruchsverfahren zusammenhängenden Kostenerstattungsansprüche geltend zu machen.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial