Die gegenwärtige Lage und die Zukunft der Mediation in Deutschland, insbesondere der rechtliche Regulierungsrahmen, sind Gegenstand einer Konferenz, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Mai 2021 veranstaltet. Mit Vertretern aus Politik, Verbänden, Wissenschaft, Ländern, Anwaltschaft und Justiz soll dort diskutiert werden, ob die Ausbildung und Zertifizierung von Mediator*innen der staatlichen Steuerung bedürfen und wie die Mediation in das bestehende Rechtsschutzsystem eingebettet ist. Aus Anlass der Konferenz, bei der die BRAK durch den Vorsitzenden ihres Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung, Michael Plassmann, vertreten sein wird, hat die BRAK Empfehlungen zur Regelung der Qualitätssicherung und -kennzeichnung von Mediationsangeboten erarbeitet.
Handlungsbedarf im Hinblick auf die Anforderungen zum Erlangen der Zusatzbezeichnung „zertifizierter Mediator“ nach der ZertMediatAusbV im Bereich der praktischen Erfahrungen; dies habe auch der Evaluierungsbericht der Bundesregierung zum Mediationsgesetz verdeutlicht. Darüber hinaus hat die BRAK nach wie vor Bedenken bei der Gewährleistung der Qualitätssicherung eines „zertifizierten Mediators“. Die nachgelagerte Kontrolle der zu dokumentierenden und zu supervidierenden Fälle hält sie für unzureichend. Aus ihrer Sicht sollte zur dauerhaften Qualitätssicherung zukünftig ein ebenso praktikables wie zuverlässiges Kontrollsystem etabliert werden. Hierzu schlägt die BRAK als „Zertifizierungsstelle“ im Rahmen eines solchen Kontrollsystems entweder die Ausbildungsinstitutionen oder das in Deutschland etablierte und bewährte Kammersystem bzw. das Bundesamt für Justiz für nicht verkammerte Berufsträger vor.
Ferner geht die BRAK in der Stellungnahme auf die aufgrund der Corona-Pandemie mit dem BMJV, Mediationsverbänden und Ausbildungsanbietern geführte Diskussion über Online-Mediation und Online-Mediationsausbildung ein.
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