Die Freigrenzen für pfändbares Arbeitseinkommen nach § 850c der Zivilprozessordnung wurden zum 1.7.2021 insgesamt leicht erhöht. Die entsprechende Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wurde am 21.5.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

RVG § 14
Rahmengebühren im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren
AG Hamburg-Harburg, Beschluss vom 03.06.2021 - 621 OWi 128/21
Fundstelle: AGS 2021, S. 302 f.

In straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren ist grundsätzlich der Ansatz der Mittelgebühr als Ausgangspunkt gerechtfertigt.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

StPO §§ 143 Abs. 1, 170 Abs. 2
Neue Pflichtverteidigerbestellung nach „Wiederaufnahme“ des Verfahrens
OLG Celle, Beschluss vom 31.05.2021 – 5 StS 2/2021
Fundstelle: AGS 2021, S. 331 f.

Wird das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, endet gem. § 143 Abs. 1 StPO die bisherige Beiordnung eines Pflichtverteidigers.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihre Kanzlei in Form einer Kapitalgesellschaft organisiert haben, stehen vor einer Reihe sozialversicherungsrechtlicher Fragen. Unklar ist häufig, ob sie als geschäftsführende Gesellschafter einer Rechtsanwalts-Kapitalgesellschaft bei dieser Gesellschaft sozialversicherungspflichtig angestellt sind oder nicht. Damit sie bei der nächsten Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung keine unangenehme Überraschung zu erleben, möchte der BRAK-Ausschuss Sozialrecht Problembewusstsein schaffen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in ihren Kanzleien oftmals auch Arbeitgeber, sei es für juristische als auch nicht-juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nicht nur wenn zum ersten Mal eine neue Mitarbeiterin bzw. ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird, besteht oftmals eine gewisse Unsicherheit, welche sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen damit einhergehen und was man als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber konkret machen muss. Dies adressiert der Ausschuss Sozialrecht der BRAK mit seinen soeben publizierten Hinweisen „Der Anwalt als Arbeitgeber – ein kleiner Leitfaden aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht“.

BGB §§ 627, 628
Keine Ansprüche nach Mandatskündigung
OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 14.05.2021- 24 U 81/20
Fundstelle: NJW-Spezial 2021, S. 478 f.

Kündigt ein Anwalt das Mandat zwar ohne wichtigen Grund, jedoch nicht zur Unzeit, kann der Mandant die Kosten, die er an seinen neuen Anwalt zahlen muss, nicht als Schaden ersetzt verlangen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

ZPO § 130 a Abs. 5 S. 2
Sorgfaltspflichten beim beA
BGH, Beschluss vom 11.05.2021 – VII ZB 9/20
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 478

Nun hat der BGH klargestellt, dass die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen per beA denen bei Übersendung von Schriftsätzen per Telefax entsprechen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

Am Donnerstag, den 22.4.2021 wird eine neue Version des Systems für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) implementiert. Mit der neuen beA-Version 3.4.2 gehen eine Reihe von Verbesserungen und Erleichterungen für Nutzerinnen und Nutzer einher, u.a. für Dateinamen von Anhängen, für die Generierung sog. Strukturdaten und für das Drucken von Nachrichten mit Anhängen. Die neue beA-Version umfasst auch eine Aktualisierung der beA Client-Security-Anwendungskomponente von der Version 3.5.0.1. auf die neue Version 3.6.0.1.

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Suche nach Pflichtverteidigern

Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.

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Liste § 135 Abs. I FamFG

Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.

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Informationen zu beA-Störungen

Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor:

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