Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt tritt zum 1.10.2021 in Kraft.
Nachdem das auch als „Legal Tech-Gesetz“ bezeichnete und im Gesetzgebungsverfahren stark umstrittene Gesetz Ende Juni, kurz vor der parlamentarischen Sommerpause, noch vom Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat gebilligt worden war, wurde es am 17.8.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und kann daher, wie in Art. 9 des Gesetzes vorgesehen, am 1.10.2021 in Kraft treten. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte künftig bei Geldforderungen bis zu 2.000 Euro gegen Erfolgshonorar tätig werden dürfen; zudem regelt es Voraussetzungen für die Registrierung und für Vergütungsvereinbarungen sowie Informationspflichten für Inkassodienstleister. Es enthält dazu Änderungen der BRAO, des RDG, des RVG sowie weiterer Gesetze.
Die BRAK hatte das Gesetzesvorhaben unter anderem deshalb kritisiert, weil damit die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher im Ergebnis teurer und der Zugang zum Recht durch Legal Tech-Inkassodienstleister faktisch auf wirtschaftlich für diese attraktive Fälle beschränkt wird. Kritisch sieht sie weiterhin, dass durch die eingeschränkte Öffnung des Erfolgshonorars die Unabhängigkeit der Anwaltschaft sowie das System der Kostenerstattung und der Prozesskostenhilfe beeinträchtigt wird. Sie mahnt eine Evaluation insbesondere der Regelungen zum Erfolgshonorar an.
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