Der Bundesrat hat in seiner Sondersitzung am 17.9.2021 das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten gebilligt und damit den Weg für die Einführung des elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) freigemacht. Das eBO soll einen sicheren Übermittlungsweg im elektronischen Rechtsverkehr auch für Privatpersonen, Verbände, Unternehmen und sonstige Organisationen bieten. Es richtet sich insbesondere auch an Organisationen, die häufiger an

gerichtlichen Verfahren beteiligt sind, etwa Gewerkschaften, Verbraucherzentralen und Inkassodienstleister. Die Nutzung setzt eine Identifizierung des Postfachinhabers z.B. beim Notar oder über den elektronischen Personalausweis voraus. eBO ermöglicht – wie das besondere elektronische Anwaltspostfach – den schriftformwahrenden elektronischen Versand von Dokumenten an Gerichte sowie die elektronische Zustellung von Gerichten an eBO-Nutzer:innen.

Die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht noch aus. Das Gesetz soll am 1. des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten; voraussichtlich wird dies der 1.1.2022 sein, zu dem auch die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für die Anwaltschaft eintritt.

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