Der Direktor des Amtsgerichts Hattingen teilt mit, dass zum 1. Oktober 2021 eine Reorganisation des Bereitschaftsdienstes im Landgerichtsbezirk Essen stattfinden wird.


Es wird ein Konzentrierter Bereitschaftsdienst eingeführt werden. Dies bedeutet, dass der Bereitschaftsdienst, der bislang von jedem Amtsgericht eigenständig für seinen Bezirk organisiert wurde, nunmehr zentral von einem Konzentrationsgericht auch für die Bezirke der angeschlossenen Verbundgerichte geleistet wird.
Für den Landgerichtsbezirk Essen bedeutet dies konkret, dass dieser in die Verbünde Nord und Süd aufgeteilt wird.

Der Verbund Nord mit dem Konzentrationsgericht AG Gelsenkirchen wird aus den Bezirken der Amtsgerichte Marl, Gladbeck, Dorsten, Bottrop und eben Gelsenkirchen bestehen.
Den Verbund Süd werden die Bezirke der Amtsgerichte Essen-Steele, Essen-Borbeck und Hattingen bilden. Das Konzentrationsgericht wird das AG Hattingen sein.
Bitte beachten Sie, dass das Amtsgericht Essen von diesen Neuerungen nicht betroffen ist. Für dieses Gericht verbleibt es demnach auch über den 1. Oktober 2021 hinaus bei den bisherigen Zuständigkeiten im Bereitschaftsdienst!

Die Zuständigkeit des Konzentrierten Bereitschaftsdienstes besteht - wie bisher - für alle unaufschiebbaren Rechtsangelegenheiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und zwar montags bis donnerstags von 06:00 bis 07:30 Uhr sowie 15:30 bis 21:00 Uhr; freitags von 06:00 bis 07:30 Uhr sowie 15:00 - 21:00 Uhr und darüber hinaus an Wochenenden, Feiertagen, Heiligabend und Silvester sowie an sonstigen Tagen, an denen der allgemeine Dienstbetrieb ruht (bspw. Betriebsfest, Ausflüge, etc.) von 06:00 bis 21:00 Uhr.

Für den Konzentrierten Bereitschaftsdienst des Verbundes Süd ist ausschließlich für diese Zwecke folgende Fax-Nummer eingerichtet worden:

              0211 (Düsseldorf) / 87565842

Sämtliche dringende und eilbedürftige Anträge sind daher ab sofort unter dieser Fax-Nummer zu übersenden, sofern sie außerhalb der normalen Geschäftszeiten (s. o.) gestellt werden.

Innerhalb der Geschäftszeiten (werktäglich von 07:30 bis 15:30 bzw. 15:00 Uhr) sind die Ihnen bekannten Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zu den einzelnen Gerichten weiterhin zu wählen.