Nicht nur angesichts der Covid-19-Pandemie gewinnt die Möglichkeit, gerichtliche Verhandlungen per Videosystem durchzuführen, zunehmend an Bedeutung. Die Ausstattung der nordrhein-westfälischen Gerichte ist daher in den letzten Monaten erheblich ausgebaut worden.

Nahezu flächendeckend, so das Landesjustizministerium, stehe inzwischen Software für virtuelle Verhandlungsräume und Videoanlagen zur Verfügung. Die Justiz NRW nutzt hierbei zwei Videokonferenz-Systeme. Zu beiden hat sie Kurzanleitungen zur Teilnahme an Videoverhandlungen zur Verfügung gestellt. Die jeweils aktuellsten Versionen der Lang- sowie der Kurzfassungen der Handouts zu den Videokonferenzlösungen der Justiz finden sich im Übrigen auch auf der Internetseite der Justiz NRW, erreichbar über: https://www.justiz.nrw/Gerichte_Behoerden/zentraler_dienstleister/videokonferenz/index.php.