Seit weit mehr als 20 Jahren bietet die Rechtsanwaltskammer Hamm für das rechtsuchende Publikum und die Mitglieder der Kammer den „Anwaltsuchdienst“ an.
Dabei steht dieser zusätzliche und freiwillige „Anwaltsuchdienst“ neben dem obligatorischen Verzeichnis der Rechtsanwaltskammer Hamm und dem Gesamtverzeichnis der BRAK (BRAV) nach § 31 BRAO. Bislang konnten sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit einer Vielzahl von Schwerpunkten ihrer anwaltlichen Tätigkeit und auch Fremdsprachenkenntnissen in diesen Anwaltsuchdienst eintragen lassen. In den letzten Jahren ist aber nicht nur die Anzahl der Kolleginnen und Kollegen, die den Anwaltsuchdienst nutzen, stark zurück gegangen. Auch die Anzahl der Anfragen sowohl per Internet (Nutzung des Online-Anwaltsuchdienstes), als auch telefonische Nachfragen bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer, haben sich kontinuierlich erheblich reduziert. Mittlerweile ist nur noch ein Bruchteil der Nutzer zu verzeichnen, die noch vor 10 Jahren das Suchsystem in Anspruch genommen haben. Die Hintergründe dieser Entwicklung mögen vielfältig sein – der wichtigste Grund kann darin liegen, dass internetbasierte Suchmöglichkeiten durch eine Freitextsuche z. B. in Google mittlerweile häufiger genutzt werden als die Recherchemöglichkeit in einer Datenbank. Deshalb wird die Rechtsanwaltskammer Hamm zum 31.12.2021 diesen Anwaltsuchdienst einstellen.
Möchten Sie mit Ihren Tätigkeitsschwerpunkten und Fremdsprachenkenntnissen weiterhin über eine allgemein zugängliche und mit amtlichen Informationen arbeitende Datenbank gefunden werden? Dann nutzen Sie das kostenlose „Find-A-Lawyer”-System des Europäischen Justizportals. Das Besondere an diesem Portal ist, dass die dort hinterlegten Informationen aus den Verzeichnissen der Rechtsanwaltskammern und dem Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 BRAO gespeist werden.
Über „Find-A-Lawyer“ des Europäischen Justizportals kann EU-weit nach Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gesucht werden.
Dabei werden die Informationen teils automatisch durch das BRAV übermittelt; ein anderer Teil der Informationen kann von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten selbst eingetragen und verwaltet werden.
So werden z. B. die Informationen über Fachanwaltschaften durch die Rechtsanwaltskammern in das Verzeichnis eingetragen und können anhand von „Find-A-Lawyer“ im Internet durch das rechtsuchende Publikum abgerufen werden.
Anders verhält es sich mit den Tätigkeitsschwerpunkten und den Sprachenkenntnissen. Diese nach § 11 RAVPV (Rechtsanwaltsverzeichnis- und Postfachverordnung) geregelten Angaben können Sie selbst im BRAV hinterlegen, ändern und ergänzen. Die dazu notwendigen Änderungen erfolgen über Ihr beA mit der Funktion Postfachverwaltung/Verzeichnisdatenpflege.
Eine detaillierte Beschreibung finden Sie im beA-Newsletter | Ausgabe 11/2020 v. 6.8.2020.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, weiterhin mit Ihren Tätigkeitsschwerpunkten und Fremdsprachenkenntnissen auch über eine Datenbank durch das rechtsuchende Publikum gefunden werden zu können.
Davon unabhängig bleibt Ihr Eintrag im Verzeichnis der Rechtsanwaltskammer Hamm und im Gesamtverzeichnis der BRAK (BRAV) nach § 31 BRAO unverändert bestehen.