RVG §§ 15 a Abs. 2, 60 Abs. 1; VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4, Nr. 2300, 3100
Anwendbarkeit des § 15 a Abs. 2 RVG
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.08.2009 – I-20 W 62/09 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 354 f.
Die Neureglung der Gebührenanrechnung in § 15 a Abs. 2 RVG ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nur auf solche Fälle anwendbar, in denen der unbedingte Auftrag an den Anwalt nach dem 05.08.2009 erteilt worden ist.
Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren; Anwendbarkeit des § 15 a RVG
LG Berlin, Beschl. v. 05.08.2009 – 82 T 453/09 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 350 ff.
RVG § 56 Abs. 1 Satz 1
Beschwerdeberechtigung bei Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung
VG Bremen, Beschl. v. 15.07.2009 – S 4 E 920/09 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 25 f.
Gegen die Festsetzung der Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts können nur der beigeordnete Rechtsanwalt selbst und die Staatskasse, nicht aber die bedürftige Partei und der erstattungspflichtige Gegner, Erinnerung einlegen.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4, Nrn. 3100, 2300
Keine Anrechnung bei Beauftragung eines anderen Anwalts im Rechtsstreit als vorgerichtlich beauftragt
Hatte die Partei vorgerichtlich einen anderen Anwalt beauftragt als im gerichtlichen Verfahren, so kommt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nicht in Betracht.
Leitsatz Schriftleitung AGS
RVG VV Teil 4 Abschnitt 3
Abrechnung der Tätigkeit des Vernehmungsbeistands
OLG Hamm, Beschl. v. 14.07.2009 – 2 WS 159/09 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 426 f.
Die Tätigkeit des beigeordneten Zeugenbeistands wird nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG abgerechnet (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtprechung).
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
ZPO § 114; RVG § 48 Abs. 1, Abs. 3; RVG VV Nr. 3104
Terminsgebühr für verglichene Folgesachen
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.07.2009 – 2 WF 33/09 Fundstelle: NJW 2010, S. 1383 ff.
Wird in einer Ehesache die den Parteien bewilligte Prozesskostenhilfe auf einen Vergleich zur Regelung einer nicht anhängigen Folgesache (hier: Kindes- und Ehegattenunterhalt) erweitert, so ist den beigeordneten Rechtsanwälte gem. § 48 I, III RVG auch für diesen Gegenstand eine Terminsgebühr aus der Staatskasse zu erstatten.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.
Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor: