RVG VV Teil 4 Abschnitt 3Abrechnung der Tätigkeit des VernehmungsbeistandsOLG Hamm, Beschl. v. 14.07.2009 – 2 WS 159/09 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 426 f.
Die Tätigkeit des beigeordneten Zeugenbeistands wird nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG abgerechnet (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtprechung). Leitsatz des Verfassers des RVGreports