VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4, Nrn. 3100, 2300 Keine Anrechnung bei Beauftragung eines anderen Anwalts im Rechtsstreit als vorgerichtlich beauftragt OLG Köln, Beschl. v. 14.07.2009 – 25 WF 78/09 Fundstelle: AGS 2009, S. 461
Hatte die Partei vorgerichtlich einen anderen Anwalt beauftragt als im gerichtlichen Verfahren, so kommt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nicht in Betracht. Leitsatz Schriftleitung AGS