RVG §§ 15 a Abs. 2, 60 Abs. 1; VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4Inkrafttreten der Neuregelung des § 15 a Abs. 2 RVG OLG Stuttgart, Beschl. v. 11.08.2009 – 8 W 339/09 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 349 f.
Der am 05.08.2009 in Kraft getretene § 15 a RVG beinhaltet keine Gesetzesänderung i. S. d. § 60 Abs. 1 RVG, sondern enthält lediglich eine Klarstellung des Gesetzgebers zu den bisherigen Anrechnungsregeln (§ 118 Abs. 2 BRAGO und Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV), so dass § 15 a RVG auch noch auf noch nicht abschließend entschiedene „Altfälle“ anzuwenden ist.Leitsatz des Gerichts