RVG §§ 15 a, 60 Abs. 1 S. 1; VV RVG Nr. 2300, 3100
Anwendung der Neuregelung des § 15 a Abs. 2 RVG
OLG Frankfurt, Beschl. 10.08.2009 – 12 W 91/09 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 392
Obwohl § 15 a RVG n. F. am 05.08.2009 in Kraft getreten ist, verbleibt es mangels einer entsprechenden gesonderten Regelung bei der allgemeinen Überleitungsvorschrift des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG, wobei die Vergütung nach bisherigem Recht zu berechnen ist, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit i. S. d. § 15 RVG vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt wurde.
Leitsatz des Gerichts