RVG §§ 15 a Abs. 2, 60 Abs. 1; VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4, Nr. 2300, 3100

Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren; Anwendbarkeit des § 15 a Abs. 2 RVG

OLG Dresden, Beschl. v. 13.08.2009 – 3 W 793/09 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 352 f.

  1. Die die Gebührenanrechnung regelnde Bestimmung des § 15 a Abs. 2 RVG ist ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens am 05.08.2009 anzuwenden.
  2. Die Übergangsvorschrift des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG betrifft allein die Vergütung des Rechtsanwalts und dessen Verhältnis zum Auftraggeber, nicht hingegen das Erstattungsverhältnis des Auftraggebers gegenüber einem Dritten.

    Leitsatz des Verfassers des RVGreports