Zum 1.7.2025 hat die Anti Money Laundering Agency (AMLA) als neue zentrale europäische Behörde ihre Tätigkeit aufgenommen. Die Behörde wurde durch das im Jahr 2021 verabschiedete und am 9.7.2024 in Kraft getretene EU-Geldwäschepaket installiert und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.
Die AMLA soll die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Europäischen Union effektiver gestalten. Dazu soll sie die nationalen Geldwäscheaufsichtsbehörden koordinieren, für eine kohärente Anwendung der Vorschriften zur Geldwäscheprävention sorgen und die Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units – FIU) der Mitgliedstaaten verbessern. Sie wird dazu eng mit der Europäischen Zentralbank sowie mit den europäischen Aufsichtsbehörden für den Finanzsektor (Europan Banking Authority – EBA; European Insurance and Occupational Pensions Authority – EIOPA; European Securities and Markets Authority – ESMA) zusammenarbeiten.
Die AMLA baut außerdem ein Netzwerk von Experten für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf. Aus der Rechtsanwaltschaft berief die AMLA – auf Vorschlag des Bundesfinanzministeriums – Rechtsanwältin Laura Funke, stellvertretende Geschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer München und ständiges Mitglied der Rechtsanwaltskammer-Arbeitsgemeinschaft Geldwäscheaufsicht, sowie Rechtsanwalt Dr. Emanuel H. F. Ballo, Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Frankfurt. Sie werden künftig im europäischen AML/CFT-Expertennetzwerk aktiv mitwirken.
Weiterführende Links:
Pressemitteilung des Bundesfinanziministeriums v. 2.7.2025
Pressemitteilung der AMLA v. 3.7.2025 (Kooperation mit der EZB)
Pressemitteilung der AMLA v. 3.7.2025 (Informationsaustausch mit Aufsichtsbehörden)
Gamisch, BRAK-Magazin 4/2024 (zum EU-Geldwäschepaket)
Bluhm, BRAK-Magazin 2/2025, 8 (zu den verschärften Präventionspflichten)