RVG VV Nr. 1000

Einigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung im Sorgerechtsverfahren

OLG Hamm, Beschluss vom 30.12.2013 - 6 WF 129/13

Fundstelle: AGS 2014, S. 166

 

Übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten sind Verfahrenshandlungen, welche die Rechtshängigkeit der geltend gemachten Ansprüche beenden; hierin liegt keine Einigung i.S.v. Nr. 1000 VV.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

StPO § 464a Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 91 Abs. 2; VV RVG Nrn. 5100 ff.

Keine Kostenerstattung im Ordnungswidrigkeitenverfahren für Anwalt bei Vertretung in eigener Sache

LG Potsdam, Beschluss vom 09.01.2014 - 24 Qs 151/13

Fundstelle: AGS 2014, S. 252 ff.

Vertritt sich ein Anwalt als Betroffener in einem Bußgeldverfahren selbst, kann er keine Kostenerstattung nach den Vorschriften des RVG verlangen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

BDSG § 28 III; UWG § 4 Nr. 11; BRAO § 43 b

Unzulässige Datenverwendung zur Mandatsakquise – Anlegerbrief

OLG Köln, Urteil vom 17.01.2014 - 6 U 167/13 Fundstelle: NJW 2014, S. 1820 ff.

  1. § 28 III BDSG stellt eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar.

  2. Kontaktdaten von Anlegern, die ein Rechtsanwalt im Namen eines Anlegers im Wege eines Auskunftsanspruchs von der Fondsgesellschaft erlangt hat, dürfen seitens des Rechtsanwalts nicht verwendet werden, um sich mit einem Werbeschreiben zum Zweck der Mandatsgewinnung an die Anleger zu wenden.

  3. Im Rahmen des § 43 b BRAO ist ein gewisser Werbeeffekt dagegen im Rahmen der dort gebotenen Abwägung hinzunehmen, wenn sich das Schreiben überwiegend mit der sachlichen Information der Anleger befasst und keine sonstigen Umstände vorliegen, die es als unzulässige Werbung erscheinen lassen.

Leitsatz des Gerichts

RVG § 14 Abs. 1; VV RVG Nrn. 3102, 3106 a.F.

Angemessener Vorschuss in Sozialsachen

AG Saarlouis, Urteil von 04.02.2014 - 28 C 1698/13

Fundstelle: AGS 2014, S. 216

  1. Der Rechtsschutzversicherer hat den Versicherungsnehmer auch von Vorschussforderungen seines Anwalts freizustellen.

  2. Im Rahmen der Vorschussanforderung ist es grundsätzlich nicht unangemessen, die Mittelgebühren als Vorschuss anzufordern.

  3. Ein Rechtsschutzversicherer ist nicht berechtigt, die vorschussweise geltend gemachten Gebühren eigenmächtig zu kürzen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

BRAO § 49 b III 1

Unzulässige Verauslagung von Kosten für den Mandanten

AnwGH München, Urteil vom 17.02.2014 – BayAGH III-4-7/13 Fundstelle: NJW-Spezial 2014, S. 287

Einem Anwalt ist die Gewährung von Belohnungen für die Zuführung von Mandaten verboten. Auf die Art des gewährten Vorteils kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

BRAO § 43 a III

Unsachliche Äußerungen

AnwG Köln, Beschluss vom 17.02.2014 – 10 EV 245/13

Fundstelle: NJW-Spezial 2014, S. 447

Verwendet ein Anwalt in einem Schriftsatz, mit dem er für seinen Mandanten Maklerhonorar geltend macht, die Formulierung „ ... ob es dreiste kriminelle Energie oder bloß Einfältigkeit

war“, stellt dies eine unsachliche Äußerung im Sinne des § 43 a III BRAO dar.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

BGB § 546a Abs. 1; GKG § 48 Abs. 1 S. 1; ZPO § 259

Streitwert einer Klage auf künftige Nutzungsentschädigung

OLG Celle, Beschluss vom 17.02.2014 - 2 W 32/14

Fundstelle: AGS 2014, S. 184 f.

Der Kostenstreitwert für die Klage des Vermieters gem. § 546a Abs. 1 BGB i.V.m. § 259 ZPO auf künftige Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache richtet sich nach §§ 48 Abs. 1 GKG, 3 ZPO und beläuft sich in einfach gelagerten Fällen auf den Betrag einer Jahresmiete.

Leitfaden der Schriftleitung der AGS

RVG §§ 2 I, 15 II; RVG VV Vorb. 3 III, Nr. 3104 II

Terminsgebühr bei Einbeziehung eines anderen Verfahrens

BAG, Beschluss vom 17.02.2014 - 10 AZB 81/13

Fundstelle: NJW 2014, S. 1837 f.

Die Behandlung von Streitgegenständen in gerichtlichen oder außergerichtlichen Terminen eines Verfahrens, in dem sie nicht anhängig sind, führt nicht nach Nr. 3104 II VV-RVG zu einer eigenen Terminsgebühr in dem Verfahren, in dem sie (die einbezogenen Gegenstände) anhängig sind.

Orientierungssatz der Richterinnen und Richter des BAG

RVG § 15 Abs. 4; VV RVG Nr. 4141

Kein Wegfall der zusätzlichen Verfahrensgebühr bei Wiederaufnahme des eingestellten Verfahrens

AG Tiergarten, Beschluss vom 26.02.2014 - 257 Ds 54/13

Fundstelle: RVGreport 2014, S. 232

Hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt und ist dafür eine zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG angefallen, fällt diese nicht dadurch wieder weg, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder aufnimmt.

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

BRAO § 53 I, II 1, 2

Verschuldete Fristversäumnis wegen Erkrankung

BGH, Beschluss vom 05.03.2014 – XII ZB 736/12 Fundstelle: NJW-Spezial 2014, S. 286

 

Ein Anwalt ist stets verpflichtet, im Hinblick auf einen plötzlichen krankheitsbedingten Ausfall für eine Vertretung zu sorgen.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

VV RVG Vorbem. 3 Abs. 3, Nr. 3202

Keine Terminsgebühr für Besprechungen über Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens

BGH, Beschuss v. 06.03.2014 -VII ZB 40/13

Fundstelle: RVGreport 2014, S. 230 ff.

 

Gespräche über Verfahrensabsprachen, mit deren Befolgung eine Beendigung des Verfahrens nicht verbunden ist, wie etwa Gespräche über eine bloße Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens, lösen eine Terminsgebühr gem. Vorbemerkung 3 Absatz 3 Halbsatz 1 Fall 3 VV RVG nicht aus.

Leitsatz des Gerichts

BGB § 1684; FamFG § 156 Abs. 2; RVG VV Nrn. 1000, 1003

Einigungsgebühr für Zwischeneinigung im Umgangsverfahren

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.03.2014 - 6 WF 16/14

Fundstelle: AGS 2014, S. 269 ff.

Eine Einigungsgebühr kann auch durch eine Zwischenvereinbarung über das Umgangsrecht ausgelöst werden, die eine abschließende Entscheidung des Gerichts nicht erspart.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

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