Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass es gewerbliche Anbieter gibt, die behaupten, dass das beA nur in Verbindung mit einer professionellen Kanzleisoftware sinnvoll genutzt werden könne. Für den Fall, dass auch Sie entsprechende Anfragen erhalten, teilt die Bundesrechtsanwaltskammer mit, dass das beA selbstverständlich für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die nicht über eine Kanzleisoftware verfügen, über einen Web-Service erreichbar ist und komfortabel genutzt werden kann. Die Anschaffung einer Kanzleisoftware nur zur sinnvollen Nutzung des beA ist definitiv nicht notwendig.
Umgekehrt gilt natürlich weiterhin, dass über die von der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfügung gestellte Kanzleisoftware-Schnittstelle die Einbindung des beA in die jeweilige Kanzleisoftware erfolgen kann. Soweit der Bundesrechtsanwaltskammer bekannt ist, setzen die Kanzleisoftware-Anbieter dies auch um, so dass eine komfortable Nutzung des beA aus der bereits vorhandenen oder anzuschaffenden Software heraus möglich ist.