Im hiesigen Kammerbezirk wenden sich seit einiger Zeit die R+V Versicherungen als KfZ-Haftpflichtversicherer von Verkehrsunfallverursachern mit einem Fragebogen unmittelbar an die Geschädigten. Gefragt wird, ob der Geschädigte bereits einen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung mandatiert habe, oder ob er den Rechtsanwalt kenne, gesehen habe und wie die Mandatsanbahnung erfolgt sei. Die Fragen implizieren einen Generalverdacht, Rechtsanwälte würden mit als fragwürdig zu erachtenden Mehoden Mandate aquirieren.
Wir haben die Angelegenheit daher an die Bundesrechtsanwaltskammer weitergeleitet, die den Sachverhalt dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen angezeigt und die Ausschüsse Verkehrsrecht und Rechtsdienstleistungsgesetz mit einer rechtlichen Einordnung des Fragebogens beauftragt hat.