RVG § 15 a Abs. 1; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 5, Anm. zu Nr. 3305

Abrechnung bei mehrfacher Anrechnung

OLG Hamm, Beschluss vom 02.09.2014 - 25 W 135/14

Fundstelle: AGS 2014, S. 453 f.

Ist eine Gebühr anzurechnen, auf die ihrerseits wiederum eine vorangegangene Gebühr anzurechnen ist, dann ist nicht nur der nach Anrechnung verbleibende Restbetrag dieser Gebühr anzurechnen, sondern der volle Gebührenbetrag vor Anrechnung.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

RVG §§ 3 a I 1, II, 4 b; BGB §§ 280, 812 I 1

Vergütungsvereinbarung für familienrechtliche Tätigkeit

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014 - 2 U 2/14

Fundstelle: NJW 2015, S. 418 ff.

1.

Das Textformerfordernis nach § 3 a I 1 RVG hat einerseits eine Schutz- und Warnfunktion für den Mandanten. Andererseits erleichtert es dem Rechtsanwalt, den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung nachzuweisen. Diese Funktionen kann die Vergütungsvereinbarung nur dann erfüllen, wenn sie ausreichend bestimmt ist. Bei einer Vergütungsvereinbarung muss eindeutig feststehen, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber eine höhere als die gesetzliche Vergütung zahlen soll. Eine pauschale Bezeichnung der anwaltlichen Tätigkeit lässt nicht den Schluss zu, dass die Vergütungsvereinbarung ohne jede zeitliche Beschränkung auch für alle zukünftigen Mandate gelten soll.

2.

Zur Angemessenheit eines Stundensatzes von 300 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für die anwaltliche Tätigkeit, § 3 a II RVG.

3.

Die Abrechnung eines anwaltlichen Zeithonorars im 15-Minuten-Takt erfordert eine entsprechende Vereinbarung.

Leitsatz des Gerichts

ZPO § 104 Abs. 2 Satz 3

Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer bei möglicherweise teilweiser Vorsteuerabzugsberechtigung

OLG Hamm, Beschluss vom 15.08.2014 - 25 W 10/14

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 25 f.

1.

Die Richtigkeit einer im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO vom Erstattungsberechtigten abgegebenen Erklärung, er könne die Umsatzsteuer nicht zum Vorsteuerabzug verwenden, kann ausnahmsweise nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Erklärung offensichtlich und zweifelsfrei unrichtig ist.5

2.

Der Erstattungspflichtige kann die Richtigkeit der Erklärung durch Gegenbeweis entkräften. Dieser Gegenbeweis ist jedoch dann nicht geführt, wenn die Vorsteuern zwar teilweise abzuziehen sind, deren Höhe jedoch den aktuellen Verhältnissen im Besteuerungszeitraum entsprechen und späteren Abänderungen oder Berichtigungen unterliegen.

Leitsatz des Verfassers des RVGReports

VV RVG Nr. 1000, 1003

Keine Einigungsgebühr im Umgangsverfahren bei außergerichtlicher Einigung nur der Kindeseltern

OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2014 – II-6 WF 35/14

Fundstelle: RVGreport 2014, S. 464 f.

Einigen sich die Kindeseltern anlässlich eines außergerichtlichen Zusammentreffens ohne Anwälte über die Ausgestaltung des Umgangs des Kindesvaters mit dem gemeinsamen Kind, so kann der dem Kindesvater beigeordnete Rechtsanwalt keine Einigungsgebühr beanspruchen.

Leitsatz des Gerichts

StPO § 464 a; ZPO § 91

Kostenerstattung beim Zusammentreffen von Wahl- und Pflichtverteidigung

OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014 - 1 Ws 305/14

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 29 f.

Bei einem Zusammentreffen von Wahl- und Pflichtverteidigung sind wegen §§ 464 a Abs. 2 Nr. 2 StPO, 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO grundsätzlich auch insgesamt nur die Kosten für einen Verteidiger erstattungsfähig. Hat das Gericht aber neben einem vorhandenen Wahlverteidiger einen Pflichtverteidiger zur Sicherung eines reibungslosen Verfahrensablaufs bestellt und wurde dies nicht wegen des Verhaltens des Angeklagten oder des Wahlverteidigers erforderlich, sind die Wahlverteidigerkosten in voller Höhe zu erstatten.

Leitsatz des Gerichts

ZPO §§ 36, 104, 281

Kostenfestsetzung durch das fiktive Prozessgericht nach Rücknahme des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids

OLG Hamm, Beschluss vom 09.07.2014 - I-32 SA 46/14

Fundstelle: AGS 2014, S. 536 f.

Nach Rücknahme des Antrages auf Erlass des Mahnbescheides vor dem Mahngericht ist für die Kostenfestsetzung nicht das Mahngericht, sondern dasjenige Gericht zuständig, welches im Falle eines streitigen Verfahrens über die geltend gemachten Ansprüche zu befinden hätte.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

RVG § 48

Erstreckung der VKH bei Mehrwertvergleich

OLG Celle, Beschluss vom 08.05.2014 - 15 UF 166/13

Fundstelle: AGS 2014, S. 580 f.

Wird Verfahrenskostenhilfe für den Mehrwert eines Vergleichs bewilligt, so erstreckt sich die Bewilligung auch auf die Verfahrensdifferenzgebühr sowie die Terminsgebühr.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

RVG § 25 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 890 Abs. 2

Gegenstandswert eines Ordnungsgeldverfahrens

OLG Hamm, Beschluss vom 08.05.2014 - I-4 W 81/13

Fundstelle: AGS 2014, S. 518 f.

 

Der Gegenstandswert eines Zwangsvollstreckungsverfahrens auf Androhung von Ordnungsmitteln ist mit dem vollen Wert der zu vollstreckenden Forderung anzusetzen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

ZPO §§ 103 Abs. 2, 172

Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses

OLG Jena, Beschluss vom 16.07.2013 - 9 W 281/13

Fundstelle: RVGreport 2014, S. 477 f.

 

Das Kostenfestsetzungsverfahren gehört zum ersten Rechtszug. Deshalb hat die Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses im Regelfall an den für die erste Instanz bestellten Prozessbevollmächtigten zu erfolgen.

Leitsatz des Verfassers des RVGReports

FamFG §§ 76 Abs. 1, 274 Abs. 4 Nr. 1; ZPO § 114

Verfahrenskostenhilfe nur zur Durchsetzung eigener Rechtspositionen

BGH, Beschluss vom. 22.10.2014 - XII ZB 125/14

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 76 f.

Verfahrenskostenhilfe kann nur der bedürftige Beteiligte erhalten, der in eigenen Rechten betroffen ist. Für eine rein fremdnützige Verfahrensbeteiligung ist die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe hingegen nicht möglich.

Leitsatz des Gerichts

ZPO §§ 91 Abs. 1 Satz 1, 522 Abs. 2 Satz 2, 516 Abs. 3; VV RVG Nrn. 3200, 3201 Abs. 1 Nr. 1

Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr bei verfrühtem Berufungszurückweisungsantrag

BGH, Beschluss vom 30.09.2014 - XI ZB 21/13

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 26 ff.

1.

Reicht der Prozessbevollmächtigte des Berufungsbeklagten nach Eingang der keine Berufungsbegründung enthaltenen Berufungsschrift einen Schriftsatz mit Berufungszurückweisungsantrag ein, ist die hierdurch angefallene 1,6 Verfahrensgebühr dann erstattungsfähig, wenn der Berufungskläger sein Rechtsmittel später begründet und - auf den Hinweis des Berufungsgerichts - wieder zurücknimmt.

2.

Es wäre nämlich eine unnötige Förmelei, vom Berufungsgegner zu fordern, nach Eingang der Berufungsbegründung nochmals einen Schriftsatz mit einem Gegenantrag bei Gericht einzureichen, um die Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr herbeizuführen.

3.

Somit kommt es für die Frage der Erstattungsfähigkeit nicht auf die zeitliche Reihenfolge der jeweiligen Anträge ein.

Leitsatz des Verfassers des RVGReports

StGB §§ 13 I, 263, 291; RVG § 4 a II Nr. 1

Mandantenaufklärung vor Erfolgshonorarvereinbarung

BGH, Urteil vom 25.09.2014 - 4 StR 586/13

Fundstelle: NJW 2014, S. 3669 ff.

§ 4 a II Nr. 1 RVG begründet kraft Gesetzes eine Garantenstellung des Rechtsanwalts, der vor Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung seinen Mandanten über die voraussichtliche gesetzliche Vergütung aufzuklären hat.

Leitsatz des Gerichts

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