GKG § 66 Abs. 5 S. 1
Unzulässigkeit eines per E-Mail eingelegten Rechtsbehelfs
BGH, Beschluss vom 24.11.2014 - IX ZB 63/14
Fundstelle: AGS 2015, S. 226
Eine per einfacher E-Mail eingelegte Erinnerung gegen den Kostenansatz genügt nicht der nach
§ 66 Abs. 5 S. 1 GKG vorgesehenen Form.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS