RVG VV Nr. l000; RVG § 33; GKG § 42 Abs. 2
Vergleich über Aufhebung des Arbeitsverhältnisses nach Abmahnungsstreit
LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2014 - 17 Ta (Kost) 6105/14
Fundstelle: RVGreport 2015, S. 272 f.
Einigen sich die Parteien in einem Abmahnungsrechtsstreit auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kann diese Regelung mit einem Vierteljahresverdienst bewertet werden.
Leitsatz des Gerichts