RVG VV Nr. l000; RVG § 33; GKG § 42 Abs. 2

Vergleich über Aufhebung des Arbeitsverhältnisses nach Abmahnungsstreit

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2014 - 17 Ta (Kost) 6105/14

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 272 f.

Einigen sich die Parteien in einem Abmahnungsrechtsstreit auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kann diese Regelung mit einem Vierteljahresverdienst bewertet werden.

Leitsatz des Gerichts