RVG § 55; RVG VV Nrn. 4100, 4112, 4114; StPO § 140

Vergütungsanspruch bei Beiordnung des Pflichtverteidigers für einen Tag als Terminsvertreter

OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.07.2015 - 1 Ws 103/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 78 ff.

 

 

1.    Ist ein Pflichtverteidiger gehindert, an einem Terminstag einer mehrtägigen Hauptverhandlung teilzunehmen, ist für diesen Tag die Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts als Terminsvertreter zulässig.

 

2.    Durch die Beiordnung des Terminsvertreters entsteht für diesen kein eigenständiges öffentlich-rechtliches Beiordnungsverhältnis. Stattdessen ist für den Pflichtverteidiger und den Terminsvertreter ein einheitliches Pflichtverteidigermandat abzurechnen.

 

3.    Dem Terminsvertreter stehen keine Gebühren zu, wenn diese bereits vom Pflichtverteidiger abgerechnet wurden.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

FamGKG § 43 Abs. 1 u. 2

Verfahrenswert einer Ehesache; Berücksichtigung auch von Schonvermögen

OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2015 - II-13 WF 19/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 122 f.

 

 

1.    Bei der Festsetzung des Verfahrenswertes für die Ehesache sind sämtliche Umstände des jeweiligen Einzelfalls in den Verfahrenswert einzubeziehen, insbesondere auch das Vermögen der Ehegatten.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

2.    Auch Vermögenswerte, die zum Schonvermögen i. S. v. § 115 Abs. 3 ZPO i. V. m. § 90 Abs. 2, Abs. 3 SGB XII gehören, sind zu berücksichtigen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

3.    Vermögen ist nach Abzug eines Freibetrags von 30.000,00 EUR je Ehegatten mit 5 % zu bewerten.

Leitsatz des Verfassers des RVG-Reports

 

ZPO §§ 114 Abs. 1 S. 1, 115 Abs. 3 S. 1; SGG§ 73 a Abs. 1 S. 1

Anspruch auf Rechtsschutz gegen Sozialverband ist einzusetzendes Vermögen

BSG, Beschluss vom 07.01.2016 - B 13 R 260/13 B

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 197 f.

 

 

1.    Der mit der Mitgliedschaft in einem zur Prozessvertretung befugten Sozialverband - hier Sozialverband VdK Deutschland e.V. - verbundene Anspruch auf Rechtsschutz in sozialrechtlichen Angelegenheiten stellt ein vermögenswertes Recht i. S. v. §§ 115 Abs. 3 Satz 1 ZPO dar, das die bedürftige Partei vorrangig einzusetzen hat.

 

2.    Dies gilt, solange der Sozialverband im Einzelfall die Gewährung von Rechtsschutz nicht abgelehnt hat oder es als sicher erscheint, dass dies geschehen wird. Allein der Umstand, dass der Sozialverband vor Ablauf der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die Weitervertretung in der Sache niedergelegt hat, rechtfertigt für sich genommen eine solche Annahme nicht.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

ZPO § 91 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1; ArbGG §§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 und Nr. 5, 12 a

Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten in arbeitsgerichtliehen Berufungsverfahren

BAG, Beschluss vom 18.11.2015 - 10 AZB 43/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 109 ff.

 

 

Der obsiegenden Partei sind im Berufungsverfahren die Anwaltskosten auch dann zu ersetzen, wenn eine Vereinigung von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern i. S. v. §§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und Nr. 5 ArbGG bereit gewesen wäre, die Vertretung unentgeltlich zu übernehmen.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

 

§§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2 RVG; §45 Abs. 1 S. 3 GKG

Vertretung des Klägers und des Drittwiderbeklagten im Anlageprozess eine gebührenrechtliche Angelegenheit

BGH, Beschluss vom 17.12.2015 - III ZB 61/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 94 f.

 

 

Vertritt der Prozessbevollmächtigte einen Zessionar, der aus abgetretenem Recht Schadensersatz wegen einer Beteiligung von einem Anlageberater begehrt, und in demselben Rechtsstreit auch den Zedenten, der vom Anlageberater im Wege der Drittwiderklage auf Feststellung in Anspruch genommen wird, dass ihm im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung keine Ansprüche zustehen, handelt es sich um dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

RVG §§ 3 a Abs. 1 S. 4, 34 Abs. 1 S. 1

Deutliches Absetzen anderweitiger Vereinbarungen

BGH, Urteil vom 03.12.2015 - IX ZR 40/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 56 ff.

 

 

1.    Eine formfreie Gebührenvereinbarung für eine außergerichtliche Beratung liegt nur vor, wenn sich den Abreden der Parteien entnehmen lässt, dass oder in welchem Umfang die vereinbarte Vergütung ausschließlich Leistungen nach § 34 RVG umfasst.

 

2.    Eine Vergütungsvereinbarung ist von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung abgesetzt, wenn der Vertrag die Vergütungsvereinbarung in einem gesonderten und entsprechend gekennzeichneten Abschnitt oder Paragraphen regelt. Deutlich ist dieses Absetzen, wenn die Vergütungsvereinbarung optisch eindeutig von den anderen im Vertragstext enthaltenen Bestimmungen - mit Ausnahme der Auftragserteilung - abgegrenzt ist.

 

Leitsatz der Schriftleitung des AGS

 

ZPO §§ 8, 9, 511 Abs. 2 Nr. 1

Zur Bemessung des Beschwerdewerts bei einer Verurteilung zur Räumung und Herausgabe eines Kleingartens

BGH, Beschluss vom 26.11.2015 - III ZB 84/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 188 f.

 

 

1.    Der Wert einer Klage auf Räumung und Herausgabe eines Kleingartens bemisst sich nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der vereinbarten Pacht.2

 

2.    Die Werte einer Klage auf Feststellung des Fortbestands des Pachtverhältnisses und eine Widerklage auf Räumung und Herausgabe sind nicht zusammenzurechnen.2

 

3.    Nimmt das Gericht irrtümlich an, der Anspruch auf Beseitigung von Bäumen sei mit dem Räumungs- und Herausgabeanspruch abgegolten, wirkt sich dies nicht werterhöhend aus.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

RVG § 15 Abs. 2

Verschiedene Angelegenheiten bei Verfolgung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen

BGH, Urteil vom 17.11.2015 - VI ZR 492/14

Fundstelle: AGS 2016, S. 114 ff.

 

 

Bei der Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen liegt regelmäßig nicht dieselbe Angelegenheit i. S. d. § 15 Abs. 2 RVG vor.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

BRAO § 122 Abs. 2 S. 2

Unzulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung

AnwGH Berlin, Beschluss vom 12.2.2016 - II AGH 11/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 287

 

 

Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 122 II BRAO setzt voraus, dass er eine geschlossene, aus sich heraus verständliche Sachdarstellung enthält.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

BRAO § 7 Nr. 5

Versagung der Zulassung wegen Unwürdigkeit

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.10.2015 - 1 AGH 25/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 222

 

 

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist wegen Unwürdigkeit abzulehnen, wenn der Bewerber ein Verhalten gezeigt hat, das ihn bei Abwägung dieses Verhaltens und aller erheblichen Umstände wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar erscheinen lässt.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

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