RVG VV Nrn. 3100, 3101

Ermäßigte Verfahrensgebühr bei Mandatskündigung vor Schriftsatzeinreichung

OLG Jena, Beschluss vom 19.02.2016 - 1 W 591/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 268 f.

 

 

1.    Wird das Mandat gekündigt, bevor der Anwalt einen Schriftsatz mit Sachanträgen eingereicht hat, entsteht nur eine 0,8-Verfahrensgebühr.

 

2.    Eine Kündigung des Mandats kann auch per E-Mail erfolgen, wenn der Anwalt diese Form der Kommunikation eröffnet hat.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS