RVG VV Nrn. 3100, 3101
Ermäßigte Verfahrensgebühr bei Mandatskündigung vor Schriftsatzeinreichung
OLG Jena, Beschluss vom 19.02.2016 - 1 W 591/15
Fundstelle: AGS 2016, S. 268 f.
1.   Wird das Mandat gekündigt, bevor der Anwalt einen Schriftsatz mit Sachanträgen eingereicht hat, entsteht nur eine 0,8-Verfahrensgebühr.
2.   Eine Kündigung des Mandats kann auch per E-Mail erfolgen, wenn der Anwalt diese Form der Kommunikation eröffnet hat.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS