FamGKG §§ 33, 35, 39
Antrag und Widerantrag auf Zugewinn
OLG Hamm, Beschluss vom 09.03.2016 - II-7 WF 16/16
Fundstelle: AGS 2016, S. 230 ff.
Die Werte von wechselseitigen Anträgen auf Zugewinnausgleich sind zusammenzurechnen. Es liegt nicht derselbe Verfahrensgegenstand vor.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS