FamGKG §§ 33, 35, 39

Antrag und Widerantrag auf Zugewinn

OLG Hamm, Beschluss vom 09.03.2016 - II-7 WF 16/16

Fundstelle: AGS 2016, S. 230 ff.

 

 

Die Werte von wechselseitigen Anträgen auf Zugewinnausgleich sind zusammenzurechnen. Es liegt nicht derselbe Verfahrensgegenstand vor.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS