RVG VV Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104
Terminsgebühr bei Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs
OLG Köln, Beschluss vom 06.04.2016 - 17 W 67/16
Fundstelle: RVGreport 2016, S. 259 ff.
Dem Prozessbevollmächtigten entsteht in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, die Terminsgebühr auch dann, wenn ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports