ZPO §§ 103 ff.; BGB §§ 387, 406; FGO § 152; AO § 226
Aufrechnung des Finanzamts mit einem Steueranspruch gegen einen Kostenerstattungsanspruch; maßgeblicher Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung
BFH, Beschluss vom 16.03.2016 - VII B 102/15
Fundstelle: RVGreport 2016, S. 265 f.
1.   Das Finanzamt kann grundsätzlich nach § 226 AO mit einem Steueranspruch gegen einen Kostenerstattungsanspruch des Steuerpflichtigen aufrechnen.6
2.   Eine Aufrechnung des Finanzamtes mit einem Steueranspruch ist ab Erlass der Kostengrundentscheidung und damit bereits vor dem Erlass des darauf beruhenden Kostenfestsetzungsbeschlusses zulässig.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports