GKG §§ 41 Abs. 2, 63 Abs. 3 S. 2, 68 Abs. 1 S. 3, 68 Abs. 1 S. 1; RVG § 32 Abs. 2

Kein Mehrwert bei Abschluss eines neuen Mietvertrags

OLG Hamm, Beschluss vom 26.04.2018- 18 W 11/18

Fundstelle: AGS 2018, S. 346 f.

 

 

 

Der Abschluss eines neuen Mietvertrags im Rahmen eines Prozessvergleichs über eine Räumung rechtfertigt keine Erhöhung des Gegenstandswertes für den Vergleich (Bestätigung OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.6.2008 - 24 W 17/08 [= AGS 2008, 462]).

 

Leitsatz der Schriftleitung AGS

 

RVG § 51

Aufgabe der Rechtsprechung zur 500-Blatt-Formel bei der Pauschgebühr

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2018 - 3 AR 256 bis 259/16

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 213 ff.

 

1.   Die Bejahung einer jedenfalls fast ausschließlichen Inanspruchnahme durch die Hauptverhandlung kommt unter Zugrundelegung einer fünftägigen Arbeitswoche grundsätzlich nicht schon bei Prozesswochen mit zwei ganztägigen Verhandlungen, sondern erst bei solchen mit jedenfalls drei ganztägigen Verhandlungen in Betracht.

 

2.   Die Rechtsprechung zur Bemessung der Pauschgebühr für die Einarbeitung/Grundgebühr auf der Grundlage der sog. „500-Blatt-Formel" wird aufgegeben. Die Pauschgebühr ist vielmehr durch die Bewertung der konkreten Vorbereitungstätigkeit des Pflichtverteidigers – insbesondere durch die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall - zu bemessen.

 

Leitatz des Verfassers des RVGreports

 

RVG §§ 8 Abs. 1, Abs. 2, 15 Abs. 2; BGB §§ 194 ff.; FamFG § 137 Abs. 5

Verjährung der anwaltlichen Vergütungsansprüche nach Abtrennung einer Folgesache

OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.03.2018 - 8 WF 57/18

Fundstelle: AGS 2018, S. 216 f.

 

Wird über die Ehesache und einzelne Folgesachen vorab entschieden und werden andere Folgesachen abgetrennt, so wird die Vergütung aus den vorab entschiedenen Gegenständen zwar fällig, die Verjährung ist jedoch gehemmt bis zum rechtskräftigen Abschluss oder der anderweitigen Erledigung der abgetrennten Folgesache.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

ZPO § 122 Abs. 1; FamGKG § 57 Abs. 2

Rückzahlung von Gerichtskostenvorschüssen nach PKH-Bewilligung

OLG Schleswig, Beschluss vom 07.03.2018 - 15 WF 202/17

Fundstelle: NJW 2018, S. 2419 f.

 

 

Wird gleichzeitig Klage eingereicht, der Gebührenvorschuss bezahlt und Prozesskostenhilfe beantragt, so ist der Vorschuss zurückzuzahlen, wenn rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung Prozesskostenhilfe bewilligt wird.³

 


 

VV RVG Nrn. 1008, 2501; RVG § 44

Keine Erhöhung der Beratungsgebühr bei Beratung mehrerer Rechtsuchender

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.02.2018 – 20 W 166/17

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 216 ff.

 

 

1.   Berät der Beratungshilfe gewährende Rechtsanwalt mehrere Rechtsuchende, so ist die hierdurch angefallene Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV RVG nicht nach
Nr. 1008 VV RVG zu erhöhen.

 

2.   Nr. 1008 VV RVG sieht nämlich unter den dort aufgeführten Voraussetzungen eine Erhöhung der Gebühren nicht generell, sondern nur für die Verfahrensgebühr oder die Geschäftsgebühr vor.

 

3.   Eine analoge Anwendung der Nr. 1008 VV RVG auf die Beratungsgebühr nach
Nr. 2501 VV RVG kommt nicht in Betracht, weil es an der hierfür erforderlichen planwidrigen Gesetzeslücke fehlt.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

RVG §§ 45 Abs. 1, 46 Abs. 1, 55 Abs. 5, 56; VV RVG Nr. 7008; ZPO § 104 Abs. 2 S. 3

Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts auf Festsetzung der Umsatzsteuer

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.12.2017 – 18 W 188/17

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 177 f.

 

Der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt hat gegen die Staatskasse auch dann einen Anspruch auf Festsetzung der Umsatzsteuer, wenn die von ihm vertretene Partei vorsteuerabzugsberechtigt ist.

 

Leitsatz des Gerichts

 

VV RVG Nrn. 1000, 2300

Keine Einigungsgebühr bei Verständigung über die Änderung eines Rechtsverhältnisses

OLG München, Urteil vom 12.07.2017 - 15 U 4938/16 Rae

Fundstelle: AGS 2018, S. 265 ff.

 

Ist das Bestehen eines Rechtsverhältnisses sowie das Recht keiner Partei zur Änderung dieses Rechtsverhältnisses unstreitig und einigen sich die Parteien jedoch auf eine Modifizierung oder Beendigung des Rechtsverhältnisses, so entsteht mangels eines Streites keine Einigungsgebühr.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

RVG §§ 10 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2, 34 Abs. 1; VV RVG Vorbem. 2.3 Abs. 3, Nr. 2300

Vergütung für Entwürfe zweier Testamente

BGH, Urteil vom 22.02.2018 - IX ZR 115/17

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 218 ff.

 

 

1.   Die auftragsgemäß auf den Entwurf eines Testaments beschränkte Tätigkeit eines Rechtsanwalts ist als Beratung und nicht als Betreiben eines Geschäfts zu vergüten.

 

2.   Der auftragsgemäße Entwurf zweier abgestimmter Testamente ist keine die Geschäftsgebühr auslösende Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags.

 

3.   Teilt der Rechtsanwalt dem Mandanten eine den gesetzlichen Anforderungen formal entsprechende, aber inhaltlich falsche Berechnung seiner Vergütung mit, kann er die tatsächlich entstandene Vergütung einfordern, soweit sie die berechnete Vergütung nicht übersteigt.

 

Leitsatz des Gerichts

 

 

GKG §§ 47 Abs. 1, 49 a Abs. 1 S. 1; WEG § 12 Abs. 3 WEG

Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums nach §12 Abs. 3 WEG

BGH, Beschluss vom 18.01.2018 - V ZR 71/17

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 266 f.

 

 

 

Der Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums nach § 12 Abs. 3 WEG beträgt in der Regel 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums.

 

Leitsatz des Gerichts

 


 

FamFG §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1

Erweiterung der Verfahrenskostenhilfe bei Mehrvergleich

BGH, Beschluss vom 17.01.2018 - XII ZB 248/16

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 315 ff.

 

Schließen die Beteiligten in einer selbstständigen Familiensache einen Vergleich unter Einbeziehung nicht anhängiger Verfahrensgegenstände (Mehrvergleich), hat der unbemittelte Beteiligte einen Anspruch auf Erweiterung der ihm bewilligten Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines Bevollmächtigten auf sämtliche in diesem Zusammenhang ausgelöste Gebühren (Abgrenzung zu BGHZ, 159, 263 = AGS 2004, 292 und BGHZ 91, 311 = NJW 1984, 2106).

 

Leitsatz des Gerichts

 

RVG §15 Abs. 2 und Abs. 5 S. 2

Neue Angelegenheit bei Einspruch gegen Versäumnisurteil nach mehr als zwei Kalenderjahren

BGH, Beschluss vom 16.11 .2017 - V ZB 152/16

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 175 ff.

 

 

1.   Das Verfahren über den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil und das vorausgegangene Verfahren sind in gebührenrechtlicher Hinsicht dieselbe Angelegenheit.

 

2.   Ein Rechtsanwalt kann jedenfalls in analoger Anwendung von § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG erneut Gebühren verlangen, wenn er nach dem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil, der mehr als zwei Kalenderjahre nach Zustellung des Urteils eingelegt worden ist, in dem gerichtlichen Verfahren weiter tätig wird.

 

Leitsatz des Gerichts

 

BRAO §§ 43, 43 b; BDSG §§ 4, 28

Datenschutzverletzung bei Schreiben an Nichtmandanten als Berufsrechtsverstoß

AnwG Berlin, Beschluss vom 05.03.2018 - 1 AnwG 34/16

Fundstelle: NJW 2018, S. 2421 ff.

 

An sich zulässige anwaltliche Werbeschreiben an Nicht-Mandanten stellen einen Berufsrechtsverstoß im Sinne des § 43 BRAO dar, wenn die Daten der Beworbenen in datenrechtlich unzulässiger Weise aus einer nicht frei zugänglichen Quelle (hier: Insolvenzakte) stammen und keine Einwilligung der Betroffenen vorliegt.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

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