Geldwäscheaufsicht: Aktualisierte Anwendungshinweise
Der Kammervorstand hat eine überarbeitete Fassung der Auslegungs- und Anwendungshinweise der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Geldwäschegesetz beschlossen. Diese beruhen auf einem Musterentwurf der von der gemeinsamen Arbeitsgruppe der regionalen Rechtsanwaltskammern und der BRAK erarbeitet wurde. Diese Hinweise haben die Kammern nach § 51 VIII 1 GwG regelmäßig zur Verfügung zu stellen. Anwendungsvoraussetzungen, Sorgfalts- und Meldepflichten und weitere Anforderungen nach dem GwG sind darin im Detail erläutert.