BRAO §§ 46, 46 a
Zulassung zur Syndikusrechtsanwältin auch ohne Alleinvertretungsbefugnis
BGH, Urteil vorn 14.1.2019 - AnwZ (Brfg) 25/18 Fundstelle: NJW 16/2019, S. 1147
- Die nach § 46 III Nr. 4 BRAO erforderliche Befugnis, nach außen verantwortlich
aufzutreten, setzt nicht voraus, dass die Syndikusrechtsanwältin im Rahmen ihrer
anwaltlichen Tätigkeit für den Arbeitgeber alleinvertretungsbefugt ist.
- Für die Annahme, dass die Tätigkeit durch die Merkmale des § 46 III Nr. 1-4 BRAO
geprägt ist, genügt die Einschätzung, dass die anwaltliche Tätigkeit "mindestens 60 %,
zeitweise eher 70%" ausmacht.
Leitsatz der Redaktion der NJW