§ 46 Abs. 3 Nr. 4 BRAO
Vier-Augen-Prinzip genügt für nach außen verantwortlichen Auftritt
AnwGH Bayern, Urteil vom 13.3.2019 - BayAGH I – 1 - 17/18 = BeckRS 2019, 3537 Fundstelle: NJW-Spez. 7/2019, S. 223

Für die nach § 46 III Nr. 4 BRAO erforderliche Befugnis des Syndikusrechtsanwalts, nach außen verantwortlich aufzutreten, reicht ein Vier-Augen-Prinzip oder eine Gesamtvertretung mit zweiter Unterschrift zusammen mit dem Sachbearbeiter aus.

 

Leitsatz der Schriftleigung der NJW-Spezial