RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2, Nr. 3104
Terminsgebühr im Mahnverfahren
OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.12.2018 - 6 W 129/18 Fundstelle: AGS 3/2019, S. 106
Die Terminsgebühr entsteht bereits, wenn der Gegner die auf eine Erledigung des Verfahrens gerichteten Äußerungen zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine Partei zur Kenntnis nimmt oder sich auch nur an Gesprächen mit dem Ziel einer Einigung interessiert zeigt.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS