§ 467 Abs. 1 StPO i.V.m. § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO
Erstattung von Wahlanwaltsgebühren für zwei (Pflicht-) Verteidiger nach Freispruch
OLG Celle, Beschl. v. 10.9.2018 - 1 Ws 71/18
Fundstelle: RVGreport 3/2019, S. 109
Die notwendigen Auslagen des freigesprochenen Angeklagten umfassen die Erstattung der Wahlverteidigergebühren für zwei ihm beigeordnete Pflichtverteidiger, wenn die Bestellung des zusätzlichen Pflichtverteidigers zur Sicherung des Verfahrens unter Fürsorgegesichtspunkten (als sogenannter Sicherungsverteidiger) erfolgte.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports