Nrn. 3100, 3101 Nr. 1 VV RVG; §§ 130 Nr. 2, 137 Abs.1, 297 Abs. 1 S. 1 ZPO
Volle Verfahrensgebühr durch notwendigen Sachantrag
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 29.12.2020 – 6 W 54/20
Fundstelle: AGS 3/2021, S. 116

Ein für die Entstehung der vollen Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV notwendiger Sachantrag i. S. v. Nr. 3101
Nr. 1 VV liegt auch dann vor, wenn der Prozessbevollmächtigte eines Beklagten schriftsätzlich ankündigt, inder mündlichen Verhandlung zu beantragen, die Klage abzuweisen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 
 

FamGKG §§ 35, 42 Abs. 1, 51; ZPO § 9; BGB § 745 Abs.2
Verfahrenswert eines Antrags auf Zahlung einer laufenden Nutzungsentschädigung nach Rechtskraft der Scheidung
OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.6.2020 - 15 UF 15/20
Fundstelle: AGS 2020, S. 403

Wird nach Rechtskraft der Scheidung eine Nutzungsentschädigung für die Ehewohnung verlangt, so richtet sich der Verfahrenswert einerseits nach den bei Einreichung fälligen Beträgen und andererseits nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der laufenden Leistungen, soweit die Entschädigung nicht für einen kürzeren Zeitraum verlangt wird.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

Gerichtskostenprivilegierung behinderter Menschen vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit
§§ 183 Satz 1, 197a Abs. 1 Satz 1 SGG; §§ 1 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5, 3 Abs. 1 GKG; Nr. 7502 GKG KV; § 2 Abs. 1 SGB IX
BSG, Beschl. v. 24.4.2020 - B 5 SF 6/20 S
Fundstelle: RVGreport 2020, S. 435

Gem. § 183 Satz 1 SGG ist das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit für behinderte Menschen kostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind. Für das Wirksamwerden dieses Kostenprivilegs für behinderte Menschen ist jedoch nicht allein das Vorliegen einer Behinderung i.S.v. § 2 Abs. 1 SGB IX maßgeblich. Vielmehr ist entscheidend, ob in dem konkreten Rechtsstreit um Rechte gestritten wird, die gerade behinderten Menschen in dieser Eigenschaft zustehen.

 

Leitsatz des Verfassers

 

 

Grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe; Beiordnung einer Steuerberatungs-GmbH
§ 142 FGO; §§ 114, 115, 121 Abs. 1 und 5, 1076 ff. ZPO; § 155 Satz 2 FGO; § 49 Abs. 1 StBerG
BFH, Beschl. v. 12.3.2020 - X S 1/20 (PKH)
Fundstelle: RVGreport 2020, S. 399

1.

Die Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Entscheidung über die Bewilligung von grenzüberschreitender PKH ist auch dann unter Zugrundelegung der in Deutschland geltenden Einkommensgrenzen vorzunehmen, wenn der Antragsteller in einem anderen EU-Staat wohnt, in dem die Lebenshaltungskosten geringer sind als in Deutschland (Anschluss an BGH, Beschl. v. 10.6.2008 - VI ZB 56/07, RVGreport 2008, 472 = AGS 2008, 455).

2.

In Verfahren nach der FGO einschließlich der vor dem BFH geführten Entschädigungsklageverfahren wegen überlanger Verfahrensdauer kann einem Beteiligten, dem PKH bewilligt worden ist, auch eine Steuerberatungs-GmbH beigeordnet werden.

Leitsatz des Gerichts

 

 

BGB §§ 249, 1902; ZPO § 287 Abs. 1
Erstattungsfähigkeit der Rechtsverfolgungskosten gegen eigenen Unfallversicherer bei Beauftragung durch Betreuer des Geschädigten
BGH, Urt. v. 26.5.2020 - VI ZR 321/19
Fundstelle: AGS 2020, S. 428

Wird der Anwalt nach einem Verkehrsunfall auch mit der Regulierung gegenüber dem eigenen Unfallversicherer beauftragt, sind dessen Kosten auch dann nicht ersatzfähig, wenn der Geschädigte verletzungsbedingt dazu nicht in der Lage ist, er aber einen Betreuer hat, der dies erledigen kann.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

RVG VV Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV; ZPO §§ 278 Abs. 6, 935 ff.
Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs im einstweiligen Verfügungsverfahren
BGH, Beschl v. 7.5.2020 - V ZB 110/19
Fundstelle: AGS 2020, S. 371

1.

Für die Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1, 3. Var. Nr. 3104 VV genügt der Abschluss eines außergerichtlichen schriftlichen Vergleichs; nicht erforderlich ist, dass der Vergleich protokolliert oder sein Zustandekommen gem. § 278 Abs. 6 ZPO seitens des Gerichts festgestellt wird.

2.

Die Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1, 3. Var. Nr. 3104 VV entsteht auch dann, wenn der schriftliche Vergleich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren nach §§ 935 ff. ZPO geschlossen wird.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

Rechtsbehelf gegen Entscheidung des Gerichtsvollziehers; gemeinsame Anträge auf Einholung der Vermögensauskunft und auf Einholung von Drittauskünften
§§ 91, 567 Abs. 2, 574 Abs. 3 Satz 2, 788 Abs. 1 Satz 1, 802c, 8021 ZPO
BGH, Beschl. v. 5.3.2020 - I ZB 50/19
Fundstelle: RVGreport 2020, S. 352

1.

Die Ablehnung des Gerichtsvollziehers, Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 ZPO mitzuvollstrecken, stellt eine Entscheidung über Kosten i.S.d. § 567 Abs. 2 ZPO dar.

2.

Die Kosten des gemeinsam mit dem Antrag auf Einholung der Vermögensauskunft gem. § 802c ZPO gestellten Antrags auf Einholung von Drittauskünften nach § 802 l ZPO sind keine notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.d. § 788 Abs. 1 Satz 1, § 91 ZPO.

Leitsatz des Gerichts

MarkenG §§ 14 II Nr. 2, 3, V, 140 III
Markenrechtsverletzung durch Verwendung einer Domain durch Anwalt
LG München I, Urteil vom 25.6.2020 -17 HK 0 3700/20
Fundstelle: NJW 2020, S. 3398

Gegen die Verwendung der Domain www.schufa-anwalt.de durch einen Rechtsanwalt für seinen Internetauftritt hat die antragstellende, in Deutschland bekannte Kreditschutzorganisation einen Anspruch auf Unterlassung, weil mit der Benutzung dieser Domain bei den angesprochenen Verkehrskreisen die Gefahr einer Verwechselung mit der Verfügungsmarke besteht.

Leitsatz der Redaktion

 

 

Unzulässige Bezeichnung als "Rechtsanwalt am Oberlandesgericht“
AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.6.2020 - 1 AGH 36/19 = BeckRS 2020, 16982
Fundstelle: NJW-Spez. 2020, S. 639

Mit dem Zusatz "Rechtsanwalt am Oberlandesgericht" verschafft sich ein Anwalt einen objektiv ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Berufskollegen, da der unzutreffende Eindruck erweckt wird, dieser Berufsträger verfüge über einen besonderen Status, den andere Anwälte nicht aufweisen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

Einsichtsrecht der Generalstaatsanwaltschaft in Personalakten
BGH, Urteil vom 4.8.2020 -AnwZ (Brfg) 4/20 = BeckRS 2020, 24012
Fundstelle: NJW-Spez. 2020, S. 670

Die Generalstaatsanwaltschaft darf bereits im Ermittlungsverfahren Einsicht in die Personalakte eines Mitglieds einer Rechtsanwaltskammer verlangen.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

BRAO § 59a
Berufsrechtliche Anforderungen an die Zusammenarbeit mit einem "Of Counsel"
BGH, Beschluss vom 22.7.2020 - AnwZ (Brfg) 3/20
Fundstelle: NJW 2020, S. 3170

 

Die berufliche Zusammenarbeit einer anwaltlichen Partnerschaftsgesellschaft mit einem nicht-anwaltlichen externen Berater (Of Counsel) verstößt dann gegen § 59 a I 1 BRAO, wenn eine gemeinschaftliche Berufsausübung in Form eines Rahmenvertrags für längere Dauer derart verstetigt ist, dass der Of Counsel über rein gutachterliche Tätigkeit hinausgehend Schriftsätze anfertigt und zeichnet und die Mandanten in außergerichtlichen Verhandlungen vertritt, ohne den Weisungen der Partnerschaftsgesellschaft unterworfen zu sein.

Leitsatz der Redaktion

 

 

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