§ 667 BGB, 50 BRAO
Anspruch auf Herausgabe der Handakten
BGH, Urteil vom 15.10.2020 – IX ZR 243/19 = BeckRS 2020, 28823
Fundstelle: NJW-Spezial 2020, S. 734

 

Der BGH stellt klar, dass der Anspruch eines Mandanten auf Herausgabe der Handakten nach den Vorschriften des BGB verjährt. § 50 BRAO, der eine Aussage zur Länge der Aufbewahrungstrist trifft, hat keinen Einfluss auf die Verjährung.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial