Art. 38 GG, § 191 b BRAO
Elektronische Wahl zur Satzungsversammlung
BGH Beschluss vom 30.5.2022 - AnwZ (BrfG) 47)21 = BeckRS 2022, 18281
Fundstelle: NJW-Spezial 2022, S. 542

§ 191 b II 2 BRAO, nach dem die Wahlen zur Satzungsversammlung auch als elektronische Wahl durchgeführt werden können, verstößt weder gegen das Demokratiegebot noch gegen die allgemeinen Wahlgrundsätze des Art. 38 GG.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

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