<p>VV RVG Nr. 7008</p><p>Die Aktenversen...
VV RVG Nr. 7008
Die Aktenversendungspauschale und Umsatzsteuer-Pflicht
OLG Naumburg, Beschl. v. 16.09.2008 – 1 Ws 184/08 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 110 f.
VV RVG Nr. 7008
Die Aktenversendungspauschale und Umsatzsteuer-Pflicht
OLG Naumburg, Beschl. v. 16.09.2008 – 1 Ws 184/08 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 110 f.
BRAO § 53 Abs. 10 S. 4, 5
Vertretervergütung für Abwicklung einer Rechtsanwaltskanzlei
BGH, Beschl. v. 15.09.2008 – AnwZ (B) 78/07 (AnwGH Naumburg) Fundstelle: NJW 2009, S. 1003 ff.
Leitsatz des Gerichts
BRAO § 49 b Abs. 5
Darlegungs- und Beweislast für Belehrung über die Abrechnung nach dem Gegenstandswert
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.09.2008 – I-24 U 223/07 Fundstelle: AGS 2009, S. 11 f
Hat der Rechtsanwalt die näheren Umstände zu Hinweisen auf den Gegenstandswert der zu bearbeitenden Angelegenheit dargelegt, so ist der Mandant für die Behauptung der unterlassenen Belehrung beweispflichtig.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
RVG VV Nr. 7002
Berechnung der Postengeltpauschale bei Beratungshilfe
OLG Dresden, Beschl. vom 11.09.2008 – 3 W 932/08
Fundstelle: RVGreport 2008, S. 432 f.
Für den im Rahmen der Beratungshilfe tätigen Rechtsanwalt berechnet sich die Postentgeltpauschale nach der für die Beratungshilfe anfallenden Festgebühr, nicht hingegen nach der fiktiven Gebühr, die dem Anwalt als Wahlanwalt außerhalb der Beratungshilfe zustehen würde.
Leitsatz des Rezensenten des RVGReports
VV RVG Nr. 2300
Rechtsanwaltsvergütung; außergerichtliche Tätigkeit
OLG Celle, Urt. v. 03.09.2008 – 3 U 70/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 63 f.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
BerHG § 4 Abs. 1 S. 1
Zuständigkeit bei nachträglichem Antrag
KG, Beschl. v. 02.09.2009 – 1 AR 17/08 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 155 f.
Die Zuständigkeit nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BerHG bestimmt sich auch dann nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Antragstellers zum Zeitpunkt des Antragseingangs, wenn Beratungshilfe erst nachträglich (§ 7 BerHG) beantragt wird und der Antragsteller zwischenzeitlich seinen Wohnsitz gewechselt hat.
Leitsatz des Gerichts
VV RVG Nr. 2300; RVG § 14 Abs. 2
2,5 Geschäftsgebühr bei Regulierung eines Verkehrsunfallschadens
AG Mannheim, Urt. v. 27.08.2008 – 14 C 138/08 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 99 f.
Die Berechnung einer 2,5 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG für die Regulierung eines Verkehrsunfalls, bei dem der Geschädigte stärksten Personenschaden erlitten hat und die über einen Zeitraum von knapp 12 Monaten eine Gesamtbearbeitungszeit von 24 Std. erforderten, ist nicht unbillig.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
FAO § 5 S. 1, MuSchG §§ 3, 6
Dreijahreszeitraum eines Fachanwaltsantrags
AGH NW, Beschl. vom 22.08.2008- 1 AGH 39/08
- noch nicht veröffentlicht -
Der Dreijahreszeitraum gemäß § 5 S. 1 FAO verlängert sich um die Zeiten des Beschäftigungsverbotes nach den §§ 3, 6 MuSchG.
Leitsatz des Rezensenten des KammerReports
Anmerkung:
§ 5 S. 1 FAO bestimmt, dass die von dem Antragsteller im Rahmen eines Fachanwaltsantrags nachzuweisenden Fälle innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung in dem jeweiligen Fachgebiet bearbeitet worden sein müssen. Mit dem vorbezeichneten Beschluss hat der AGH NW nunmehr entschieden, dass § 5 S. 1 FAO zur Vermeidung eines Verstoßes gegen Normen des Grundgesetzes dahingehend auszulegen sei, dass sich der Dreijahreszeitraum um den Zeitraum des Beschäftigungsverbots der §§ 3, 6 MuSchG von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, insgesamt also derzeit 14 Wochen, verlängere, wenn, wie in dem vorliegenden Fall, die Antragstellerin in dem Dreijahreszeitraum ein Kind zur Welt gebracht habe.
Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.
Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor: