GKG § 41
Streitwert der Räumungsklage; Berücksichtigung der Umsatzsteuer als Mietbestandteil
OLG Celle, Beschl. v. 11.11.2008 – 2 W 239/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 89 f.
Bei der Festsetzung des Gebührenstreitwertes für die Räumungsklage ist die Miete einschließlich der Umsatzsteuer bei der Berechnung des einjährigen Entgelts zu berücksichtigen.
Leitsatz der Schriftleitung des AGS