RVG § 15 Abs. 3; VV RVG Nrn. 3100, 2300, Vorbem. 3 Abs. 4

Gebührenkürzung nach § 15 Abs. 3 RVG in Anrechnungsfällen

OLG Stuttgart, Beschl. v. 09.01.2009 – 8 W 527/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 56 ff.

Entsteht im gerichtlichen Verfahren sowohl eine volle Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) als auch eine ermäßigte Verfahrensgebühr (Nr. 3101 VV) und ist auf die volle Verfahrengebühr eine vorgerichtliche Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV) gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnen, so ist erst die Anrechnung vorzunehmen und dann zu prüfen, ob das verbleibende Gebührenaufkommen gegebenenfalls nach § 15 Abs. 3 RVG zu kürzen ist.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

BGB § 667

Verwendung zweckbestimmter Gelder eines Dritten durch Rechtsanwalt

BGH, Urt. v. 08.01.2009 – IX ZR 229/07 (OLG Frankfurt a. M.) Fundstelle: NJW 2009, S. 840 ff.

Der Rechtsanwalt, der selbst oder über einen Dritten für seinen in Untersuchungshaft sitzenden Mandanten Gelder einwirbt zu dem Zweck, eine Kaution zu stellen, darf die ihm zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Mittel nicht anderweitig verwenden. Weitergehende Pflichten, etwa zur Sicherung der Rückführung dieser Mittel nach bestimmungsgemäßer Verwendung oder zur längerfristigen Verwaltung, treffen den Rechtsanwalt in der Regel nicht (Abgrenzung zu Senat, NJW 2004, 3630, und NJW-RR 2007, 267).

 

Leitsatz des Gerichts

 

 

ZPO § 544; EGZPO § 26 Nr. 8

Beschwer des zur Unterlassung verurteilten Beklagten

BGH, Beschl. v. 08.01.2009 – IX ZR 107/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 240

Die Beschwer des zu einer Unterlassung verurteilten Beklagten richtet sich nach den Nachteilen, die aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen, nicht nach dem im Falle einer Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeld.

RVG § 37 Abs. 2 S. 2

Gegenstandswert einer nicht zur Entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerde

BVerfG, Beschl. v. 07.01.2009 – 1 BvR 2523/08 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 277 f.

Wird eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, ist es im Regelfall nicht gerechtfertigt, einen über den gesetzlichen Mindestwert von € 4.000,00 hinausgehenden Gegenstandswert festzusetzen.

Leitsatz des Einsenders der NJW

VV RVG Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2, Nr. 7008; GKG-KostVerz. Nr. 9003

Umsatzsteuer auf Aktenversendungspauschale

AG Dortmund, Beschl. v. 07.01.2009 – 736 Ds-212 Js 2312/07-336/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 113

 

Stellt der Anwalt seinem Auftraggeber eine von ihm gezahlte Aktenversendungspauschale in Rechnung, ist darauf Umsatzsteuer zu erheben.

Leitsatz des Einsenders des AGS

 

 

 

BRAO § 43 c Abs. 1 S. 1; FAO §§ 14 a, 2, 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 h, 6 Abs. 3, 7 Abs. 1, Abs. 2

Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen – „Fachanwalt für Versicherungsrecht“

AnwGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.12.2008 – AnwGH 14/08 Fundstelle: NJW 2009, S. 858 f.1.     Für den Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen ist unter anderem die persönliche und weisungsfreie Bearbeitung von mindestens zehn gerichtlichen Verfahren erforderlich. Dabei genügt nicht die schlichte Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs, die ausschließlich zum Bereich des Haftungsrechts gehört, sondern es muss eine spezifische versicherungsrechtliche Implikation und damit ein entsprechender Bearbeitungsschwerpunkt gegeben sein. Dies ist anzunehmen, wenn die privatversicherungsrechtliche Problematik den jeweiligen Streitgegenstand zumindest geprägt bzw. beeinflusst hat.

 

2.     Nicht gewonnene praktische Erfahrungen können nicht durch ein erfolgreiches Fachgespräch ersetzt werden. Dieses ist nur erforderlich, wenn die vorgelegten Unterlagen trotz ihrer Mangelhaftigkeit so viel an Nachweiskraft beinhalten, dass zu erwarten, jedenfalls nicht ausgeschlossen ist, der Antragsteller könne durch Beantwortung diesbezüglicher Fragen die für den Ausschuss bestehenden Zweifel und Unklarheiten beheben.

 

Leitsatz des Gerichts

Die Terminsgebühren gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 3 Teil 3 RVG VV, die dadurch entstehen, dass die Parteien im Rahmen einer Güteverhandlung Einigungsgespräche vor einem Richtermediator durchführen, zählen jedenfalls dann zu den Kosten des Rechtsstreits, wenn der Richtermediator auf Grund eines gerichtliche Beschlusses gem. § 278 V ZPO zum ersuchten Richter für die Güteverhandlung bestimmt worden ist.Leitsatz des Gerichts      

Die Terminsgebühren gem. Vorbem. 3 Abs. 3 Teil 3 RVG-VV, die dadurch entstehen, dass die Parteien im Rahmen einer Güteverhandlung Einigungsgespräche vor einem Richtermediator durchführen, zählen jedenfalls dann zu den Kosten des Rechtsstreits, wenn der Richtermediator aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses gem. § 278 Abs. 5 ZPO zum ersuchten Richter für die Güteverhandlung bestimmt worden ist.Leitsatz des Gerichts

VV RVG Nr. 7004

Angemessenheit von Reisekosten; Kosten eines Taxis

OLG Köln, Beschl. v. 05.12.2008 =2 Ws 529/08
Fundstelle: AGS 2009, S. 27 f.

Die Kosten für Benutzung eines Taxis sind jedenfalls für kürzere Strecken, wozu der Zu- und Abgang zu und von den Beförderungsmitteln (hier: der Bundesbahn) in der Regel zu rechnen sein wird, als angemessen anzusehen und daher nach Nr. 7004 VV abrechnungsfähig.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

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